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- Die Logik hinter den islamischen Gesetzen (Teil
3) -
Warum müssen wir Taqlid (einem Gelehrten folgen) machen?
übersetzt
und ergänzt von Hessam K.
Wenn ein Mensch geboren wird, hat er kein Wissen
über diese Welt. Er hat keine andere Möglichkeit, als von den
Erfahrungen seiner Mitmenschen zu lernen. Da das Leben ein ständiges auf
und ab ist, benötigt jeder Mensch Hilfe. Das Leben basiert auf Wissen
und Handlung. Daher beginnt unser eigenständiges Leben erst dann, wenn
wir fähig sind selbständig zu denken. Vor dieser Phase orientieren wir
uns an unseren Eltern. Wir lernen zu gehen, sprechen, Fahrrad fahren und
vieles mehr. Unsere geistige Unabhängigkeit erfolgt in kleinen
Schritten. Auch bei religiösen Fragen sind wir auf das Wissen
kompetenter Gelehrten angewiesen.
Das Nachahmen einer religiösen Autorität wird
Taqlid (Nachahmung) genannt. Es gibt verschiedene Arten Taqlid zu
machen, doch nur eine Art ist richtig:
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Ein
ignoranter Mensch folgt einem Ignoranten – Es ist glasklar, dass diese
Art von Taqlid nur Unglück mit sich bringt. In unseren Gesellschaften
gibt es viele Menschen, die die Ethik, Kleidung und den Lebensstil
bestimmter Vorbilder aus Film und Musik imitieren. Sie gehen sogar
soweit, ihre Kinder nach ihren Idolen zu benennen. Der Quran hat vor
dieser Art von Taqlid eindeutig gewarnt: 43:22.
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Ein
Gelehrter (Aalim) folgt einem Ignoranten – Diese Art von Taqlid ist noch
schlimmer, als die Vorherige. Von einem Gelehrten wird erwartet, dass er
nach seinem Wissen handelt und seinen Verantwortungen nachgeht.
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Ein
Gelehrter folgt einem Gelehrten – Ein Rechtsgelehrter (mujtahid)
ist ein Gelehrter (faqih),
der zur selbständigen Rechtsfindung (ijtihad)
und damit zur Anwendung des islamischen Rechts (scharia)
auf aktuelle Situationen befähigt ist. Ein Gelehrter der die Stufe der
selbstständigen Rechtsfindung (ijtihad)
erlangt hat, sollte keinem anderen Gelehrten nachahmen, sondern nach
seinem eigenen Wissen handeln. Taqlid (Nachahmung ist für diese Person
verboten. Der Grund für diese Regelung ist die selbständige
Urteilsverkündung anhand der islamischen Quellen. Ein Rechtsgelehrter
muss seine Fatwa selbstständig herleiten und gegenüber anderen Gelehrten
argumentativ verteidigen können.
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Eine
ignorante Person folgt einem Gelehrten – Diese Art von Taqlid
(Nachahmung) entspricht der Natur des Menschen. Wenn wir medizinischen
Rat benötigen, wenden wir uns an den Doktor. Unser Verstand sagt uns,
dass wir uns bei Problemen an kompetente Menschen mit Fachwissen wenden
müssen. Dieses Prinzip gilt auch bei der Praktizierung des Islams. Wir
sind auf die religiösen Edikte (fatawa)
der Rechtsgelehrten, die durch jahrelanges Studium die Stufe der
selbstständigen Rechtsfindung (ijtihad) erlangt haben, angewiesen. Nur
sie sind in der Lage aus den religiösen Quellen ein Rechtsurteil (fatwa)
abzuleiten. Die Rechtsgelehrten (mujtahideen) wurden vom Propheten (ص)
mit dieser Autorität ausgestattet, um die Menschen auf allen religiösen
Ebenen recht zu leiten. Das Tozihul Masail (Buch über praktische
Abhandlungen) ist das Lebenswerk eines jeden großen Gelehrten. Er kann
so ein Buch nur nach jahrzehntelangem Studium verfassen. Ein
praktizierender Muslim ist entweder selbst derart ausgebildet, dass er
hinsichtlich der Feinheiten der Zweige der Religion (furu'ad-din)
selbständige Rechtsfindung (ijtihad) ausüben kann, oder aber er schließt
sich einem geeigneten Vorbild der Nachahmung (marja-ul-taqlid)
seiner Wahl an und ahmt ihn nach, ist also ein Nachahmer (muqallid).
Die Nachahmung ist beschränkt auf die Zweige der Religion (furu'ad-din).
Den Stamm der Religion (usul-ad-din)
bzw. die unabdingbaren Glaubensgrundlagen muss jeder selbst
verinnerlichen und darf diese nicht nachahmen.
hier geht es weiter zu
Teil 4
Anmerkung:
Dieser Text orientiert sich inhaltlich stark an das Buch „Religious Questions
Answered: Logic for Islamic Rules“ von Ayatullah Makarem Shirazi und Ayatullah
Jafar Subhani. Es handelt sich hierbei jedoch um keine reine Übersetzung!
Quellenangaben:
eslam.de;
„Religious Questions Answered” von Ayatullah Makarem Shirazi und
Ayatullah Jafar Subhani
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