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Tayammum
von Um Abdel Kareem
Tayammum wird als
die Waschung zum Gebet bezeichnet, welche aufgrund des
Nichtvorhandenseins von Wasser erfolgt. Dazu sagt der heilige Quran:
Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer
von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr Frauen berührt habt
und kein Wasser findet, so sucht reinen Sand und reibt euch damit
Gesicht und Hände ab. Allah will euch nicht mit Schwierigkeiten
bedrängen, sondern Er will euch nur reinigen und Seine Gnade an euch
erfüllen, auf dass ihr dankbar sein möget
Suret Maida, Ayah 6
Tayammum sollte
anstelle von Wudu oder Ghusl nur in 7 Fällen gemacht werden:
-
Wenn nicht
ausreichend Wasser vorhanden ist, um Ghusl oder Wudu durchzuführen.
-
Wenn eine
Person nicht in der Lage ist Wasser aufgrund seines Alters oder
einer Krankheit zu besorgen, oder er Angst hat ausgeraubt zu werden,
oder Raubtiere in der Nähe sind.
-
Wenn eine
Person befürchtet eine Krankheit zu bekommen, welche sein Leben in
Gefahr bringt oder sein Körper eine Krankheit hat, die durch die
äußerliche Verwendung von Wasser zu Verletzungen oder Krankheiten
führen kann. Verträgt er jedoch warmes Wasser, so kann die Waschung
damit durchgeführt werden.
-
Befürchtet
eine Person in Not zu geraten, wenn er das Wasser für Ghusl oder
Wudu verwendet, so kann er Tayamumm in den folgenden 3 Fällen
machen:
-
im Falle, dass er befürchtet durch die Verwendung des Wassers
für die Waschung in akuten Durst zu verfallen und deshalb zu
erkranken oder gar zu sterben, oder er nicht auf das Wasser
verzichten kann.
-
er befürchtet, dass diejenigen, um die er sich sorgen muss, vor
Durst krank werden könnten oder sogar deswegen sterben, wenn er
das Wasser für seine Gebetswaschung verwenden würde.
-
er befürchtet, dass aufgrund des Wassermangels andere Lebewesen
(Mensch und Tier) sterben könnten.
Abgesehen von
diesen drei Gründen ist es nicht erlaubt Tayammum zu machen, wenn
genügend Wasser vorhanden ist.
-
Wenn der
Körper oder die Kleidung einer Person unrein sind und er nur soviel
Wasser besitzt, dass er Wudu oder Ghusl vollziehen kann aber nicht
seine Kleidung reinigen, so sollte er entweder seine Kleidung oder
seinen Körper reinigen und Tayammum vollziehen. Aber wenn er nichts
vorfindet mit dem er Tayammum machen kann, so soll er das Wasser zum
Ghusl oder Wudu verwenden und mit den unreinen Kleidungen beten.
-
Falls eine
Person Wasser vorfindet, welches nicht erlaubt ist zu verwenden, da
es aus unrechtmäßigem Eigentum stammt, oder zu einem hohen Preis,
den er nicht zahlen kann, so sollte er Tayammum anstatt Ghusl oder
Wudu durchführen.
Aber:
Wenn er in der Lage ist das Wasser zu bezahlen, so ist er nicht
berechtigt Tayamumm zu machen.
-
Wenn
jemand Ghusl oder Wudhu machen muss, um zu beten, aber die
Gebetszeit so sehr vorangeschritten ist, dass er deshalb entweder
das ganze Gebet oder einen Teil des Gebets außerhalb der Zeit beten
würde (also eigentlich keine Zeit für Ghusl/Wudhu bleibt, da sonst
die Gebetszeit vorbei ist), so muss er Tayamum machen (damit das
Gebet innerhalb der Zeit gebetet wird).
Womit kann man
Tayammum machen?
Um Tayammum
anstatt der Waschung mit Wasser zu machen, kann man folgende Mittel
verwenden
(geordnet nach dem, was man als erstes suchen sollte):
-
Erde
-
Sand
-
Kiesel
-
Erdklümpchen
-
Naturstein
-
Staub
Aber falls Erde
vorhanden ist, sollte man Tayammum in erster Linie mit Erde vollziehen!
So wird
Tayammum gemacht:
-
Die Absicht (Niyya)
Tayammum zu vollziehen.
-
Die Hände
werden gemeinsam auf etwas Reinigendes wie z.B. Erde gelegt:

-
Die beiden
Handinnenflächen werden auf die ganze Stirn bis zu den Augenbrauchen
und den Nasenansatz gerieben:

-
Mit der linken
Handfläche wird dann über den gesamten rechten Handrücken
gestrichen. Danach mit der rechten Handfläche über den ganzen linken
Handrücken:

Diese
Tayammum-Form reicht aus als Wudu Ersatz.
Geht es jedoch um einen Ghusl Ersatz, so sind im Anschluss an das eben
Gesagte noch einmal die beiden Handflächen auf Erde zu legen und dann
zum zweiten Mal – wie eben beschrieben - über die Handrücken zu
streichen.
Hadith über
Tayammum
Jabir
überlieferte, dass ein Mann an einer Wunde am Kopf litt. Während des
Schlafes hatte er einen feuchten Traum. Er fragte die Gefährten des
Propheten (ص), ob er Tayammum machen könnte. Die sagten ihm, dass es
keine Entschuldigung für die nicht Durchführung des Ghusl gäbe. Nachdem
er Ghusl gemacht hatte, verstarb er. Als der Prophet (ص) darüber
informiert wurde sagte er:
„Es wäre genug
gewesen, wenn er Tayamumm gemacht hätte, indem der ein Stück Stoff auf
seinen Kopf getan hätte und drüber gestrichen hätte (Mas`h) und dann den
Rest des Körpers gewaschen hätte. Er (ص) sagte: Sie (Die Gefährten)
sollten fragen, wenn sie etwas nicht wissen.“ (Abu Daoud, Maja, Ahmad)
Sahih Buchari Volume 1, Book 7, Number 331:
Narrated Jabir bin 'Abdullah:
The
Prophet said, "I have been given five things which were not given to any
one else before me.
-
Allah made me victorious by awe, (by His frightening my enemies) for
a distance of one month's journey.
-
The earth has been made for me (and for my followers) a place for
praying and a thing to perform Tayammum, therefore anyone of my
followers can pray wherever the time of a prayer is due.
(Die Erde wurde für mich und meinen Anhängern zu einem Platz des
Gebets und zum Platz um Tayammum zuvollziehen. Somit kann jeder
meiner Anhänger beten wo auch immer er sich aufhält)
-
The booty has been made Halal (lawful) for me yet it was not lawful
for anyone else before me.
-
I
have been given the right of intercession (on the Day of
Resurrection).
-
Every Prophet used to be sent to his nation only but I have been
sent to all mankind.
Quellen:
Islamic Laws, English Version of Taudhihul Masael, According to the
Fatwa of Ayatullah al Uzama Seyed Ali al Husaini Sestani (page 125) (http://www.adishakti.org/_/islamic_jurisprudence_part_14_taqleed.htm)
http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/bukhari/007.sbt.html
ABC des Islam,
Allamah Tabatabai
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