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Handlungen, die das Fasten brechen
von Ahmad Khalil

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Das mutwillige Essen und Trinken, sei es nun Nahrungsmittel (wie z.b Brot oder
Wasser) oder keine Nahrungsmittel (wie z.b Erde oder irgendeine Flüssigkeit, die
nicht zum Verzehr gedacht ist) in kleinen oder großen Mengen.
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Die angereicherte Vitaminspritze oder der Tropfen (beim Eintreten dieser
Handlung, wird dieser Tag zu ende gefastet und anschließend wiederholt)
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Das mutwillige Sprühen in die Nase oder das Ohr (Nasenspray oder Ohrentropfen)
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Der mutwillige Geschlechtsverkehr
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Die mutwillige Selbstbefriedigung
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Wenn beim Liebkosen mit seiner Frau es zum Samenerguss kommt unterscheidet man
in zweierlei Hinsicht
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Wenn dies der Regelfall ist (dass es immer beim Liebkosen zum Samenerguss kommt),
so ist das Fasten gebrochen |
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Wenn dies jedoch nicht der Regelfall ist, so ist das Fasten weiterhin gültig |
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Das mutwillige Lügen über Allah (swt), dem Gesandten Mohammad (ص), alle
Propheten (ع) oder der Ahl-ul-Bayt (ع)
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Wenn man jedoch dies nicht wusste, so ist das Fasten weiterhin gültig |
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Das Einatmen starken Staubs (großer Dichte)
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Bei leichtem Staub (kleine Dichte) ist das Fasten weiterhin gültig |
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Jegliche Tabak Arten
sind verboten |
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Beim Einatmen von Rauch bleibt das Fasten gültig |
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Beim Einatmen von Dampf bleibt das Fasten gültig, es sei denn es wird zu
Flüssigkeit |
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Das mutwillige, komplette Eintauchen des Kopfes in Wasser
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Das unabsichtliche komplette Eintauchen des Kopfes in Wasser (z.B. aus
Vergesslichkeit oder man wird in ein in ein Wasserbecken gestoßen) bricht das
Fasten nicht |
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Das Springen ins Wasser um einem Menschen das Leben zu retten bricht das Fasten,
jedoch wird man dafür belohnt |
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Das Eintauchen des Körpers mit Ausnahme des Kopfes bricht das Fasten nicht
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Das Eintauchen eines Teils
des Kopfes in Wasser bricht das Fasten nicht |
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Das komplette Eintauchen des Kopfes in Wasser aus Unwissenheit (man wusste nicht,
dass es das Fasten bricht) macht das Fasten ungültig |
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Das Duschen bricht das Fasten nicht |
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Das mutwillige Erbrechen
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Beim unfreiwilligen Erbrechen bleibt das Fasten gültig |
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Wenn beim Aufstoßen (Rülpsen) etwas mit hoch kommt, so darf man es nicht wieder
runterschlucken, ansonsten ist das Fasten ungültig, aber nicht wenn das
Runterschlucken unabsichtlich oder durch Vergessenheit passiert! |
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Das mutwillige Bleiben im Janaba-Zustand bis nach Sonnenaufgang
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Das unfreiwillige Aufwachen im Janaba-Zustand, nach Sonnenaufgang, im
nicht nachholendem Fasten, ist kein Fastenbrechen
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Das unfreiwillige Aufwachen im Janaba-Zustand, ohne zu Wissen, ob der Janaba-Zustand
vor oder nach dem Sonnenaufgang zustande kam im nachholenden Fasten bricht das
Fasten |
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Das unfreiwillige Bleiben im Janaba-Zustand bis nach Sonnenaufgang bricht das
Fasten, jedoch ohne eine Sühne leisten zu müssen |
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Das Eintreten des Janaba-Zustands, (z.B. durch feuchten Traum) tagsüber ist
kein Fastenbrechen |
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Falls der Janaba-Zustand
abends, vor dem Schlafen gehen, eintritt und wenn man von sich
weiß, dass man nicht vor Sonnenaufgang aufwachen und die
rituelle Janaba-Waschung durchführen kann, so darf man nicht schlafen, bis man die
rituelle Janaba-Waschung vollzogen hat. Wenn es jedoch bei einem
der Regelfall ist, dass er vor Sonnenaufgang aufwacht, so kann er schlafen, ohne die
rituelle Janaba-Dusche vorzuziehen |
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Sollte derjenige, der im Janaba-Zustand ist,
nicht vor Sonnenaufgang die
rituelle Janaba-Waschung machen können, so muss er Tayammum machen
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Menstruation und Geburt, die bis zum Morgen-Adhan, mutwillig nicht beseitigt und
die entsprechende Waschungen noch nicht vollzogen wurden
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