Wer verheiratet wen?

Eines der wohl mit Abstand beliebtesten Diskussionsthemen unter Muslimen ist Heiraten und alles was damit zusammenhängt. Zwar ist inzwischen allgemein bekannt, dass die Zwangsehe nichts mit dem Islam zu tun hat und zudem auch verboten ist, d.h. diejenigen, die Menschen zu einer Ehe zwingen, machen sich nicht nur nach dem europäischen Recht strafbar, sondern begehen zudem eine schwere Sünde im Islam, die – wenn sie mit Vergewaltigung gekoppelt ist – zu den schwersten Sünden gehört, aber unabhängig von der Zwangsehe, wie ist es eigentlich im Islam mit der Ehe? Wer sucht wen aus und wer stimmt wem zu?

Der Islam kennt ein Ideal, das angestrebt wird. Dieses Ideal kann zwar nicht in allen Fällen erreicht werden, stellt aber dennoch den Maßstab dar. Und die Einzelheiten sollen hier gerne zur Diskussion gestellt werden, wobei sich dieser Artikel auf zwei Aspekte beschränkt: Die Auswahlkriterien zur Heirat und das Zustimmungsrecht des Vaters bei der erstmalig heiratenden Tochter.

Wenn man zu den Auswahlkriterien zur Heirat im Islam kommt, so kann eine Überlieferung des Propheten (s) folgendermaßen und sinngemäß in unsere Zeit übertragen werden: Wer seinen Partner nach den Kriterien Schönheit, Reichtum, Herkunft oder sonstigen irdischen Kriterien auswählt, wird alle jene Kriterien verlieren! Wer also z.B. seine Partnerin aufgrund ihrer Schönheit auswählt, wird jene Schönheit früher oder später verlieren! Das ist sozusagen „vorprogrammiert“.

Wer hingegen seinen Partner nach dessen Gottesehrfurcht auswählt, der wird alle positiven Kriterien gewinnen. Die Schönheit, die eine Gottesehrfürchtige oder ein Gottesehrfürchtiger mit dem Wachsen ihrer Gottesehrfurcht entwickeln, übertrifft sämtliche scheinbare Schönheiten aller Miss und Mister Universen aller Zeiten zusammen! Die Bildung, zu der sich ein Gottesehrfürchtiger und eine Gottesehrfürchtige selbst zwingen, wird das Haus immer mit Freude, Reichtum und Herzenswärme beschenken und die Vernunft dieser Menschen wird auch die größten Probleme gemeinsam meistern helfen! Kurz: Sie können eine Atmosphäre in sich entwickeln, in der die Liebe gedeihen kann. Und solch eine Liebe wächst täglich und wird nicht durch Alter und andere natürliche oder äußere Umstände getrübt! Entsprechend wirkt hier auch das Sprichwort: Heirate nicht den, den du liebst, sondern liebe den, den du heiratest! Die echte stetig wachsende Liebe ist dementsprechend kein Pfeil, den irgendein Amor herumschießt, und der kommt und geht genau so schnell, wie er gekommen ist, sondern gekoppelt an eine Willensentscheidung, das ewige Leben mit dem Partner zu verbringen! Das ist übrigens keine exklusive muslimische Erkenntnis sondern kann sinngemäß auch u.a. bei Erich Fromm nachgelesen werden!

Bedauerlicherweise aber richten sich viel zu wenige Muslime bei der Partnerwahl nach ausschließlich diesem Kriterium (der natürlich andere Kriterien einschließen kann; z.B. ist Gepflegtheit und Bildung ein Zeichen von Gottesehrfurcht). Und so kommt es immer häufiger in Europa unter muslimischen Paaren zu ernsthaften Konflikten. Würden diejenigen, die diese Konflikte austragen, einmal in sich gehen und darüber nachdenken, ob ihre Partnerwahl wirklich nach den islamischen Kriterien erfolgte, würden sie feststellen, dass das nicht der Fall war. Dennoch muss es nicht zu spät sein. Denn man kann sich auch später den islamischen Kriterien zuwenden; nur muss dazu der Wille da sein! Wahre stets wachsende Liebe ohne den Willen dazu, gibt es nicht, weder im Kleinen zum Ehepartner, noch im Großen zu Gott! Dieser Wille spiegelt sich u.a. auch in der Verhaltensform wieder, die jegliches „Näherkommen“ zu anderen Personen des anderen Geschlechts ausschließt usw.!

Der zweite Aspekt, der hier angesprochen wird, ist das „Einspruchsrecht“ des Vaters bei der ersten Eheschließung der eigenen Tochter. Während man in der westlichen Welt sich mit den oben genannten Kriterien zumindest unter weitsichtigeren Menschen halbwegs verständigen könnte, erscheint vielen das „Einspruchsrecht“ des Vaters eine Art Diskriminierung der jungen Tochter und daher mit dem Rechts- und Denksystem nicht vereinbar. Würde man aber die Hintergründe genau beleuchten, dann würde man dieses Vorurteil möglicherweise nicht derart laut artikulieren.

Im Islam ist Familie der Kern jeder gesunden Gesellschaft (mit Familie ist die Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Kinder gemeint, was man ja hier dazu schreiben muss). Diese Familie pflanzt sich fort und hat Verbindungen zu Kindern, Eltern, Geschwister usw. so dass alle Familien letztendlich miteinander Verwandt sind als Symbol der gemeinsamen Herkunft von Adam und Eva.

Die junge Frau hat genau so wie der junge Mann das Recht, sich seinen eigenen Partner selbst auszuwählen! Und dass in traditionellen Familienbünden die Eltern den Kindern Vorschläge diesbezüglich unterbreiten ist keine Erschwernis, sondern, wenn man es aufrichtig und frei gestaltet, eine Gelegenheit. Schließlich lernt die Muslima ihren Mann ja nicht in der Disko kennen. Im Übrigen werde beiden (Mann und Frau) Vorschläge durch Eltern unterbreitet! Und es ist durchaus bekannt und üblich, dass weder Mann noch Frau jeweils dem ersten Vorschlag zustimmen! Auch ist es bekannt, dass manch „Vorschlag“ der Eltern eigentlich von den Heiratswilligen selbst „arrangiert“ wurde. Aber es bleibt die Frage zum „Einspruchsrecht“ des Vaters!

Zunächst einmal ist festzustellen, dass falls Mann und Frau miteinander gegen den Willen des Vaters „durchbrennen“, heiraten und Kinder bekommen, kein muslimischer Richter der Welt ihnen dafür eine Strafe geben würde! Aber wenn dieses „Vetorecht“ noch nicht einmal eine rechtlich Wirkung hat, was hat es dann für einen Zweck?

Die islamische Ehe hat bestimmte Voraussetzungen und Bedingung, die zu beschreiben den Rahmen dieses Artikels sprengen würde. Dazu gehört u.a. die Versorgungspflicht des Mannes! In einer idealen islamischen Gesellschaft braucht keine Frau in einem Beruf zu arbeiten, obwohl sie es selbstverständlich darf, und sie ist dennoch vollständig versorgt und auch selbst Eigentümerin von Gütern, die sie für niemanden aufzuwenden braucht, auch nicht für die eigenen Kinder! Aber all das scheint nur indirekt mit dem Vetorecht des Vaters zu tun zu haben.

Das Vetorecht des Vaters ist eigentlich eine besondere Wertschätzung der Besonderheit der Tochter! So altmodisch es im Deutschen klingen mag, aber in der islamischen Eheformel ist es nach wie vor so, dass die Frau sich „hingibt“ und der Mann „annimmt“. Nur „bekommt“ er sie eben nicht ohne Hindernisse, denn es ist der größte Schatz seines Lebens für beide Welten, der vor ihm steht! Er muss das Einverständnis des Vaters gewinnen, was nicht immer sehr einfach ist. Der Große Prophet Moses hatte dafür gleich mehrer Jahre für den Schwiegervater gearbeitet! Das ist zwar heute nicht mehr üblich, aber das Einverständnis zu gewinnen sorgt auch dafür, dass der in der Ehe dominierende Partner (der Ehemann) die Beziehung zu der Familie seiner Ehefrau genau so ehrt und achtet, wie zu seinen eigenen Eltern!

Jetzt könnte wieder der feministische Einwand kommen, dass in einer „gleichberechtigten Ehe niemand „dominiert“, aber jener Einwand verleugnet die Realität; auch in Europa. Und selbst die meisten Feministinnen wünschen sich eine Schulter zum anlehnen! Der Mann muss gegenüber dem Vater der Frau also nicht nur darlegen, dass er solch eine Schulter anzubieten gewillt ist, sondern auch, dass er die Familienbande zu ihrer Seite genau so schätzt, wie zu seiner eigenen Seite! Jenes „Einspruchsrecht“ ist somit ein Familienbindungsmittel und ein Mittel zur Stärkung familiärer Beziehungen und nicht umgekehrt!

Nicht verschweigen werden soll der mögliche Missbrauch jener Regel durch manchen Vater, aber dafür ist der jeweilige Vater verantwortlich, nicht der Islam, wie auch jede andere Regel missbraucht werden kann!

Alle diejenigen aber, die in der Öffentlichkeit allzu gerne gerade über diese islamische Regel herziehen, sollten bei Gelegenheit auch einmal andere in Deutschland vertretene Religionen studieren, um zu erfragen, ob das Einspruchsrecht des Brautvaters nur im Islam gegeben ist. Möglicherweise würden sie dann nicht mehr ganz so laut darüber herziehen!

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Quelle: www.muslim-markt.de

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