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In der dschafaritischen Rechtsschule besteht Konsens darüber, dass der dritte Satz: "Ich bezeuge dass Ali der Statthalter Allahs ist" kein Bestandteil des Gebetsrufs selbst ist sondern als empfohlene (mustahab) Aussage hinzugefügt wurde. Der Gebetsaufruf – Iqama
Während der Gebetsruf (adhan) ein Ruf nach außen ist, um den Anbruch der Gebetszeit kund zu tun, ist der kurz vor dem Ritualgebet folgende Gebetsaufruf (iqama) ein Ruf an die versammelte Gebetsgemeinde und hat eine ähnliche Form. Der Gebetsaufruf (iqama), bzw. der Ruf zum "Aufstehen", ist ein Art zweiter Gebetsruf, mit dem das Ritualgebet eingeleitet wird. Es ist empfohlen (mustahab) den Gebetsruf und den Gebetsaufruf vor Gebetsbeginn zu verlesen, wenn es keine Mitbetende gibt, denn nach einer Überlieferung des Propheten (saw) beten immer einige Reihen von Engeln mit. Im Gegensatz zum Gebetsruf wird der Gebetsaufruf ohne besondere Betonung und zügiger verlesen. Bei einem Neugeborenen ist es empfohlen den Gebetsruf leise in sein rechtes Ohr und den Gebetsaufruf [iqama] in sein linkes Ohr zu flüstern. Quelle: eslam.de |
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