Die Abhandlung über Rechte von Imam Ali ibn Hussein al-Sajjad (ع)
Der Prophet Muhammad (ص) hinterließ zwei unersetzliche, schwer-wiegende Dinge, die für den Islam und die Muslime einen Schatz schlechthin darstellen. Neben dem Qur’an, dessen Wert, Wissen und Nutzen bis heute nicht voll ausgeschöpft wurden, stellen die Ahl-ul-Bayt (ع) einen weiteren unentdeckten Nutzen, nicht nur für Muslime, sondern für die Menschheit insgesamt dar.
Die Botschaft der 50 Rechte des Imam Zayn-ul-‘Abidin (ع) ist heute unter vielen Muslimen unbekannt, wo doch diese Botschaft Weisheiten und Erkenntnisse enthält, wofür die westliche Zivilisation Jahrhunderte brauchte, um sie zu entdecken und in ihren Gesell-schaften zu manifestieren. Des Weiteren enthält dieser Brief Erkenntnisse, die bis heute nicht erforscht wurden und Ursachen für manche Mängel und Probleme in den soziologischen, rechtlichen und psychologischen Bereichen der Gesellschaften darstellen.
Es liegt nun an uns von diesem Schatz unseren Nutzen zu ziehen, um Erfolg im Dies- und Jenseits zu erlangen. Es sei insbesondere an die Gelehrten und Schüler der Soziologie, Pädagogik, Psychologie, des Islamischen Rechts, des jeweiligen nationalen Rechts und der Menschenrechte appelliert, die Botschaft der 50 Rechte des Imam Ali ibn Hussein as-Sajjad (ع) in ihr Studienprogramm aufzunehmen und aus wissenschaftlicher Sicht zu erforschen.
Diese Botschaft wurde von Ali ibn Ahmad ibn Musa, von Muhammad al-Assadi, von Jaafar ibn Malek al-Ferari, von Kheran ibn Daher, von Ahmad ibn Ali ibn Suleyman al-Schibli, von Muhammad ibn Ali, von Muhammad ibn Fudhail, von Aba Hamza al-Thumali überliefert. Letzterer sagte:
Dies ist die „Botschaft der 50 Rechte von Ali ibn Hussein (ع) an einige seiner Gefährten:
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Wisse, dass Gott dich erbarmt und dieser Gott hat Rechte, die dich umgeben. Bei jeder Bewegung, die du tätigst, jede Pause, in der du dich ausruhst, in jeder Wohnstatt, in der du verweilst, jedes Glied, welches du einsetzt und jedes Gerät, welches du einstellst. Einige Rechte sind gewichtiger und andere weniger.
(A). Das wichtigste und schwerwiegendste Recht Gottes dir gegenüber ist das, was Er dir auferlegt hat und welches die Wurzel aller Rechte darstellt. Dann die (Rechte), die Er gegenüber dir selbst auferlegt hat – von deinem Kopf bis zum Fuß – um die Diversität deiner Organe zu erhalten.
Er gab deiner Zunge ein Recht gegen dich, dein Gehör hat ein Recht gegen dich, dein Sehvermögen hat ein Recht gegen dich, deine Hand hat ein Recht gegen dich, dein Bein hat ein Recht gegen dich, dein Bauch hat ein Recht gegen dich, und dein privater Bereich hat ein Recht gegen dich. Dies sind sieben Organe (und Glieder), deren Aktivitäten stattfinden.
(B). Dann gab Er deinen Taten einen Anspruch gegen dich: Er gab deinem rituellen Gebet einen Anspruch gegen dich, deiner Pilgerfahrt einen Anspruch gegen dich, deinem Fasten einen Anspruch gegen dich, deinen Almosen einen Anspruch gegen dich, deinem Opfer einen Anspruch gegen dich und deinen Taten einen Anspruch gegen dich.
(C). Dann die Rechte, die sich gegenüber anderen erstrecken, welche Ansprüche gegen dich haben. Die schwerwiegendsten Ansprüche gegen dich sind diejenigen deiner Führer (Imame), dann die Ansprüche derjenigen, deren Versorgung für dich obligatorisch ist (ra’iyya), dann die Rechte deiner (nahen) Verwandtschaft.
Aus diesen Rechten entspringen weitere Rechte. Die Rechte deiner Führer sind drei: Der schwerwiegendste ist das Recht desjenigen, der dich durch Autorität erzieht. Dann derjenige, der dich durch Wissen erzieht und dann derjenige, der dich durch Vermögen erzieht.
(C2). Die Rechte, derjenigen deren Fürsorge/Versorgung (ra‘iyya) für dich obligatorisch ist, sind drei: Der schwerwiegendste Anspruch ist derjenigen, deren Fürsorge für dich durch Autorität verpflichtend ist, dann derjenigen durch Wissen, denn der Unwissende bedarf der Fürsorge des Wissenden, dann derjenigen durch Vermögen (Besitz), wie deine Frau und was deine rechte Hand besitzt.
(C3). Die Rechte deiner Verwandten sind viele; sie sind mit dir durch die Leibesfrucht verwandt. Der schwerwiegendste Anspruch (von ihnen) ist der deiner Mutter, dann das Recht deines Vaters, dann das deines Kindes, dann das Recht deines Bruders, dann der nähere (Verwandte), dann der nähere – dann der Meistwürdige und dann der nächste Meistwürdige.
(D). Dann sind da noch die Rechte deines Herrn, der dich begnadigt (dadurch, dass er dich von der Sklaverei befreit), dann das deines Sklaven, dessen Ehrwürdigung dich erreicht (vorausgesetzt du befreist ihn aus der Sklaverei), dann das Recht desjenigen, der dir gegenüber Gutes tut, dann das Recht des Gebetsrufers, der dich zu den rituellen Gebeten aufruft, dann das Recht des Imams, der die Gebete leitet, dann der Anspruch deines Gefährten, der neben dir sitzt, dann das Recht deines Nachbarn, das Recht deines Gefährten (Freund), das Recht deines Partners, das Recht deines Vermögens, dann das Recht des Gläubigers, das Recht deines Mitbürgers, dann das Recht deines Feindes (Anklägers), der eine Klage gegen dich hat, dann das Recht des Beklagten, gegen du eine Klage erhebst, dann das Recht des Ratsuchenden, dann das Recht desjenigen, den du um Rat bittest, dann das Recht desjenigen, den du ermahnst, das Recht desjenigen, den du um Ermahnung bittest, der älter ist als du, das Recht des Jüngeren, das Recht des Bittenden, dann das Recht desjenigen, von dem du etwas bittest, dann das Recht desjenigen, der unfreundlich zu dir war durch Wort oder Tat und das Recht desjenigen, der dich erfreut hat durch Wort oder Tat, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, dann das Recht deiner Glaubensbrüder, schließlich das Recht der Menschen, die unter dem Schutz des Islam weilen, dann all die Rechte und Ansprüche, die den Staat betreffen und der auftretenden Ereignisse.
Glücklich ist der, den Allah hilft um diese Rechte, die Er ihm auferlegt hat, zu erfüllen und ihn dadurch erfolgreich macht und ihn in die angemessene Richtung weist!
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A. DIE RECHTE ALLAHS GEGENÜBER DIR SELBST
1. Der schwerwiegendste Anspruch Gottes gegen dich ist, dass du Ihm dienst und Ihn anbetest, ohne Ihm etwas beizugesellen. Wenn du dies mit Hingabe tust, hat Er es für sich verpflichtend gemacht, deine diesseitigen und jenseitigen Belange und Bedürfnisse zu erfüllen.
2. Das Recht deiner Seele (nafs) gegen dich ist, dass du sie in den Dienst Gottes stellst; dann gibst du deiner Zunge ihr Recht, deinem Gehör ihr Recht, deinem Sehvermögen sein Recht, deiner Hand ihr Recht, deinem Bein sein Recht, deinem Bauch sein Recht, deinem privaten Bereich sein Recht und suche darin Hilfe von Allah.
3. Das Recht deiner Zunge ist, dass du es für zu edel betrachtest, als dass du sie für Obszönes verwendest, so gewöhne sie an Gutes, meide es, dich in Dinge einzumischen, die keinen Nutzen erbringen, zeige Freundlichkeit gegenüber den Menschen und sprich Gutes über sie.
4. Das Recht deines Gehörs ist, dass du es von der Verleumdung und Nachrede reinigst und von dem, was du nicht hören darfst.
5. Das Recht deines Blickes ist, dass du ihn bei unerlaubten Dingen senkst und dass du stets aufmerksam bist, wenn du etwas anblickst.
6. Das Recht deiner Hand ist, dass du sie nicht zu den unerlaubten und verbotenen Dingen ausstreckst.
7. Das Recht deiner beiden Beine ist, dass du nicht mit ihnen zu verbotenen Dingen gehst. Du kannst dem Stand auf der Brücke nicht entrinnen (die Brücke über dem Feuer), du solltest daher sehen, dass deine Beine nicht ausrutschen und du so ins Feuer fällst (sinngemäß).
8. Das Recht deines Bauches ist, dass du es nicht zu einem Container für verbotene Dinge machst und dass du nicht über deiner Sättigung hinaus isst.
9. Das Recht deines privaten Bereichs ist, dass du es vor Unzucht und Anblicken schützt.
B. DAS RECHT DEINER TATEN
10. Das Recht deiner rituellen Gebete ist, dass du weißt, dass es eine Ankunft vor Gott ist, durch welche du vor Ihm stehst. Wenn du nun weißt, dass du in solch einer Situation stehen wirst, in dem du der kleine, üble, flehende, hoffnungsvolle, fürchtige und erniedrigende bist und dann wirst du Ihn preisen, Den, vor Dem du stehst, durch Ruhe und Würde. Du wirst deine Gebete verrichten, mit einer beispiellosen Herzensanwesenheit und nach ihren Regeln und Pflichten.
11. Das Recht deiner Pilgerfahrt ist, dass du weißt, dass es eine Ankunft vor deinem Herrn ist und eine Flucht zu Ihm vor deinen Sünden; dadurch wird deine Reue akzeptiert und du verrichtest eine Pflicht, die obligatorisch für dich ist.
12. Das Recht deines Fastens ist, dass du weißt, dass es ein Schleier von Gott ist, welches Er über deine Zunge, deinen Augen, deine Ohren, deinen Bauch und deinen privaten Bereich, als Schutz vor dem Feuer hält. Wenn du das Fasten unterlässt, so hast du den schützenden Schleier Gottes von dir entfernt.
13. Das Recht der Spende ist, dass du weißt, dass es ein Weg der Versorgung mit deinem Herrn ist und eine Hinterlegung, wofür du keine Bestätigung brauchst. Wenn du es im Geheimen (als Spende) hinterlegst, ist es sicherer, als wenn du es öffentlich tust. Du solltest wissen, dass dies in dieser Welt Übel und Krankheit von dir abhält und es wird von dir das Feuer in der nächsten Welt fernhalten.
14. Das Recht deines Opfers ist, dass du dadurch Allah begehrst und nicht seine Geschöpfe; und dadurch begehrst du nur die „Entblößung“ deiner Seele für die Barmherzigkeit Allahs und die Erlösung deines Geistes am Tag, an dem du deinen Herrn begegnest.
C1. DIE RECHTE DER FÜHRER
15. Das Recht des Herrschers gegen dich ist, dass du weißt, dass Allah dich für Ihn zu einer (Fitna) Versuchung gemacht hat. Allah prüft ihn durch die Autorität, welche Er ihm über dich gegeben hat. Du solltest nicht seinen Missmut erlangen, denn dadurch führst du dich mit deinen eigenen Händen ins Verderben und wirst sein Geselle in seinen Sünden, wenn er Übel über dich bringt.
16. Das Recht desjenigen, der dich durch Wissen erzieht, ist, dass du ihn erhöhst, seinen Unterricht respektierst, ihm gut zuhörst und ihn mit Hingabe folgst. Du solltest nicht deine Stimme vor ihm erheben. Du solltest nie antworten, wenn jemand ihn fragt, so dass er antwortet. Du solltest während des Unterrichts nicht sprechen und nicht mit ihm schlecht über jemanden sprechen. Wenn jemand schlecht über ihn redet, dann solltest du ihn verteidigen. Du solltest seine Fehler verbergen und seine Werte bestätigen und manifestieren. Mit diesem solltest du nicht in Feindschaft sitzen oder seine Freundschaft ehren. Wenn du all dies ausführst, werden die Engel bezeugen, dass du direkt zu ihm gegangen bist und von ihm für Allah Wissen erlernt hast, und nicht für die Menschen.
17. Das Recht desjenigen, der dich durch Vermögen erzieht ist, dass du ihn gehorchen sollst und ihm nicht widerstrebst, es sei denn ihm zu gehorchen, würde die Unzufriedenheit Gottes nach sich ziehen, denn es kann keinen Gehorsam gegenüber eines Geschöpfes geben, wenn es ungehorsam gegenüber Allah ist.
C2. DIE RECHTE DERJENIGEN, DIE DEINER VERSORGUNG BEDÜRFEN
18. Das Recht derjenigen, die deine Versorgung bedürfen durch Autorität ist, dass du wissen solltest, dass sie durch ihre Schwäche und deiner Stärke deiner Versorgung bedürfen. Daher ist es verpflichtend für dich, dass du sie gerecht behandelst und wie ein barmherziger Vater zu ihnen bist. Du solltest ihnen ihre Unwissenheit/Unacht-samkeit vergeben und nicht mit der Strafe eilen. Weiterhin solltest du Allah, den Erhabenen, für die Macht danken, die Er dir über sie verliehen hat.
19. Das Recht derjenigen, die deiner Versorgung durch dein Wissen bedürfen, ist, dass du wissen solltest, dass Allah, der Erhabene, dich durch dein (überlegenes) Wissen zum Versorger über sie gemacht hat. Wenn du die Menschen gut lehrst, sie nicht schroff behandelst und sie nicht verärgerst, dann wird Allah deinen Lohn vermehren. Aber wenn du ihnen dein Wissen verschweigst (und nicht weitergibst), dann ist es Allahs Recht, dich vom Wissen und seinem Glanz zu trennen, und es ist (dann) Sein Recht, dass Er dich von den Herzen der Menschen entfernt (bzw. fallen lässt).
20. Das Recht deiner Ehefrau ist es, dass du wissen solltest, dass Er sie für dich zu einer Ruhe und Gemütlichkeit gemacht hat; du solltest dir bewusst sein, dass sie Allahs Gnade über dich ist, daher solltest du sie ehren und sie freundlich behandeln. Ihr Recht/Anspruch dir gegenüber ist viel verpflichtender, du musst sie mit Barmherzigkeit und Gnade behandeln, denn sie ist (wie ein) Gefangener, den du mit Kleidung und Nahrung versorgst. Wenn sie unachtsam (unwissend bei einer Gelegenheit) sein sollte, dann solltest du ihr vergeben.
21. Das Recht deines „Sklaven“ ist es, dass du dir bewusst sein solltest, dass dieser ein Geschöpf Allahs ist, der Sohn deines Vaters und deiner Mutter und dein Fleisch und Blut. Du besitzt ihn, aber du hast ihn nicht „gemacht“, Allah hat ihn „gemacht“. Weder hast du eines seiner Glieder erschaffen, noch stellst du ihm seine Versorgung zur Verfügung – im Gegenteil – Allah gibt die dafür ausreichende Menge (an Grundversorgung für dich und ihn). Dann hat Er ihn dir unterstellt, dir anvertraut und ihn bei dir hinterlassen, dass du ihn vielleicht mit dem Guten beschützt, welches Er dir gab. Daher behandle ihn freundlich, wie auch Allah gut zu dir ist. Wenn du ihn aber nicht magst, dann ersetze ihn, aber quäle nicht ein Geschöpf Gottes. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott (la hawla wala quwata illa billah)
C3. DIE RECHTE DEINER VERWANDTEN
22. Das Recht deiner Mutter ist, dass du dir bewusst bist, dass sie dich getragen hat, wo niemand einen anderen trägt; sie gab dir die Frucht ihres Herzens, welches niemand einen anderen geben würde, und sie beschützte dich mit all ihren Organen. Sie kümmerte sich nicht, ob sie hungrig war, solange du gegessen hast, wenn sie durstig war, und du am trinken warst, wenn sie nackt war, während du bedeckt warst, wenn sie in der prallen Sonne war, während du im Schatten warst. Sie verzichtete für dich auf ihren Schlaf; sie schützte dich vor Kälte und Hitze, all dies, damit du ihr vielleicht gehörst (li-takun-laha). Du wirst nicht imstande sein, deinen Dank ihr gegenüber deutlich zu machen, außer durch Allahs Hilfe und Seinen Erfolg – Seiner Gewährung.
23. Das Recht deines Vaters ist es, dass du weißt, dass er deine Wurzel ist. Ohne ihn wärst du nicht. Wann auch immer du etwas an dir entdeckst, was dich zufrieden stellt und dich erfreut, so wisse, dass dein Vater die Basis dieses Segens über dich ist. Daher preise und danke Allah dafür. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
24. Das Recht deines Kindes ist es, dass du dir bewusst machen solltest, dass es von dir ist und dir zugeschrieben wird, das Gute und das Schlechte von ihm, in den unmittelbaren Angelegenheiten dieser Welt. Du bist für das verantwortlich, was dir anvertraut wurde. Ihn zu bilden, Moral und gutes Benehmen zu lehren, ihn in die Richtung seines Herrn zu weisen und ihm zu helfen Ihm zu dienen. Daher behandle ihn wie jemanden, der weiß, dass er für das Gute belohnt und für das Schlechte bestraft wird.
25. Das Recht deines Bruders (und Geschwistern allgemein) ist, dass du dir bewusst machen solltest, dass er deine Hand, deine Stärke und deine Kraft ist. Benutze ihn weder als Waffe, um Allah ungehorsam zu sein, noch als Rüstung, um die Geschöpfe Allahs zu verletzen. Vernachlässige ihn nicht, in dem du ihn nicht gegen seinen Feind unterstützt oder ihm keinen Rat erteilst. Wenn er Allah gehorcht, dann ist es gut, aber wenn nicht, dann solltest du Allah mehr als ihn ehren. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
D. RECHTE ANDERER
26. Das Recht deines Herrn, der dich begnadigt hat (dadurch, dass er dich von der Sklaverei befreit hat) ist, dass du wissen solltest, dass er sein Vermögen für dich ausgab und dich aus der Erniedrigung und Entfremdung der Fesseln und Sklaverei zu der Erlösung und Bequemlichkeit der Freiheit führte. Er hat dich von der Gefangen-schaft des Besitzes befreit und entfernte die Fesseln der Sklaverei von dir. Er hat dich aus dem Gefängnis gebracht, dir deine Herrschaft über dir selbst verliehen und dir die Freizeit gegeben, deinen Herrn zu dienen. Du solltest wissen, dass er das naheste Geschöpf Gottes für dich ist, in deinem Leben und bei deinem Tod; und ihm zu helfen und ihn zu unterstützen mit deinem Leben, ist deine Pflicht. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
27. Das Recht des Sklaven, den du begnadigt hast (indem du ihn befreitest) ist, dass du weißt, dass seine Befreiung für dich ein Mittel des Zugangs zu Allah und ein Schleier gegen das Feuer darstellt. Dein unmittelbarer Lohn ist, ihn zu erben als eine Kompensation dafür, dass du dein Vermögen für seine Befreiung ausgegeben hast, wenn er aber keine Verwandten mütterlicherseits hat, so wird das Paradies dein endgültiger und vollständiger Lohn werden.
28. Das Recht desjenigen, der dir gegenüber etwas Gutes getan hat (dhul-ma‘ruf), ist, dass du ihm dankst und seine Freundlichkeit erwähnst; du belohnst ihn mit schönen Worten und betest hingebungsvoll für ihn, in dem was zwischen dir und Allah ist. Wenn du dies tust, dann hast du ihn im Geheimen und in der Öffentlichkeit gedankt. Wenn du eines Tages dazu imstande bist, ihm diese gute Tat zurück zugeben, dann tu es.
29. Das Recht des Gebetsrufers ist, dass du dir bewusst bist, dass er dich an deinen Herrn erinnert, dich aufruft, eine rechtschaffene Tat zu verrichten und dir hilft, die Pflichten, die Allah dir auferlegt hat, zu erfüllen. Daher danke ihn in dem Maße, als wenn jemand etwas Gutes für dich tut.
30. Das Recht des Gebetsleiters in den rituellen Gebeten ist, dass du weißt, dass er die Rolle eines Mittelsmannes zwischen dir und deinen Herrn einnimmt. Er spricht für dich, aber du sprichst nicht für ihn; er bittet für dich, aber du nicht für ihn. Er hat dich vor der Qual vor Allah zu stehen, bewahrt. Wenn er die Gebete nicht richtig verrichtet, dann geht es auf ihn zurück und nicht auf dich; aber wenn er die Gebete richtig verrichtet, dann bist du sein Partner, er hat nämlich keine Exzellenz über dich. Also beschütze dich durch ihn, bewahre deine Gebete durch seine Gebete und danke ihm dementsprechend.
31. Das Recht deines sitzenden Gefährten (jalis) ist, dass du ihn freundlich behandelst und ihm gegenüber Fairness zeigst, während du mit ihm diskutierst und stehe nicht auf, bevor du ihn um Erlaubnis bittest. Aber es ist ihm erlaubt, ohne deine Erlaubnis aufzustehen. Du solltest seine Ausrutscher vergessen und seiner guten Eigenschaften erinnern. Du solltest auch nichts außer Gutes über ihn erzählen.
32. Das Recht deines Nachbarn (Jaar) ist es, dass du ihn bei seiner Abwesenheit beschützt und in seiner Anwesenheit ehrst und ihm hilfst, wenn ihm Unrecht widerstrebt. Du gibst nichts weiter, was für ihn beschämend ist und wenn du etwas Schlechtes von ihm weißt, dann verbirgst du es. Wenn du weißt, dass er deinen Rat annimmt, dann berate ihn in dem, was zwischen euch beiden ist. Du lässt ihn bei Schwierigkeiten nicht allein, du erleichterst ihm seine Erschwernis, du vergibst ihm seine Sünde und verkehrst mit ihm auf einer edlen Art und Weise. Es gibt keine Stärke und Macht außer in Gott.
33. Das Recht deines Freundes (saheb) ist, dass du ihn als Gefährten gerecht und gnädig behandelst. Du ehrst ihn, wie er dich ehrt und du lässt ihn nicht mit der Freigiebigkeit beginnen. Ist er dennoch der erste, dann gibst du es ihm (bei einer anderen Gelegenheit) zurück. Du wünschst für ihn, wie er für dich wünscht und versuchst ihn von Taten abzuhalten, durch die er womöglich eine Sünde begehen könnte. Sei eine Gnade für ihn und keine Strafe. Es gibt keine Stärke und Macht außer in Gott.
34. Das Recht deines Partners/Teilhabers (sharik) ist, dass wenn er abwesend ist, du seine Belange erfüllst und wenn er anwesend ist, du ihn schätzt. Du triffst keine Entscheidung, ohne seine Zustimmung und du tust nichts auf deine Ansicht basierend, sondern tauschst dich mit ihm (stets) aus. Du schützt sein Vermögen/Besitz und betrügst ihn nicht in Angelegenheiten, die schwierig oder nicht so wichtig sind, denn Allahs Hand ist über den Händen zweier Partner, so lange sie sich nicht gegenseitig betrügen. Es gibt keine Stärke und Macht außer in Gott.
35. Das Recht des Gläubigers (al-Gharim alladhi yutalibuka) ist es, dass wenn du die Mittel hast, du es ihm zurückzahlst. Wenn du dich aber in engen wirtschaftlichen Verhältnissen befindest, dann befriedige ihn mit schönen Worten und schick ihn freundlich zurück.
36. Das Recht deines Mitbürgers (khalit) ist, dass du ihn weder irreführst, noch unwürdig behandelst, noch ihn hintergehst und fürchte Allah in seinen Belangen.
37. Das Recht desjenigen, der gegen dich eine Klage erhebt (Khasm), ist, dass wenn seine Klage auf Wahrheit basiert, du gegen dich selbst aussagst. Du behandelst ihn nicht ungerecht und gibst ihm seinen vollständigen Anteil, was ihm rechtmäßig zusteht. Wenn seine Anklage auf Unwahrheit basiert, dann behandelst du ihn freundlich und zeigst bei seiner Angelegenheit nichts außer Güte; du machst deinen Herrn wegen seiner Angelegenheit nicht unzufrieden. Es gibt keine Stärke und Macht außer in Gott.
38. Das Recht des Feindes, gegen den du eine Klage hast, ist, dass wenn deine Klage berechtigt ist, du stets freundlich mit ihm redest und sein Recht nicht leugnest. Wenn deine Klage unwahr ist, so fürchte Allah und wende dich reuig zu Ihm und ziehe deine Klage zurück.
39. Das Recht des Ratsuchenden (mustashir) ist, dass wenn du bestimmst, dass seine Meinung korrekt ist, du ihm rätst diese auszuführen. Wenn du sie aber nicht so (korrekt) betrachtest, dann weist du ihn zu jemanden, der wissend(er) ist.
40. Das Recht desjenigen, den du um Rat bittest (mushir), ist, dass du keine Bezichtigungen gegen seine Meinung aufstellst, wenn sie nicht deiner Ansicht entsprechen. Wenn sie aber deiner Ansicht entspricht, dann preise Allah dafür.
41. Das Recht desjenigen, den du ermahnst (mustansih), ist, dass du ihm deine Ermahnung gibst und dich ihm gegenüber mitfühlend und freundlich verhälst.
42. Das Recht deines Ermahners (nasih) ist, dass du dich ihm gegenüber gütig verhältst und ihm zuhörst. Wenn er dich den rechten Weg weist, dann preise Allah, und wenn er nicht mit dir übereinstimmt, so zeigst du Mitgefühl und klagst ihn deswegen nicht an. Du machst ihn zwar darauf aufmerksam, dass er (womöglich) einen Fehler gemacht hat, du es jedoch nicht gegen ihn verwendest.
43. Das Recht des Älteren (kabir) ist, dass du ihm gegenüber Ehrerbietung wegen seines Alters zeigst und ihn ehrst und würdigst, da er vor dir in den Islam eingetreten ist. Du vermeidest es, ihn in einem Disput zu konfrontieren, du gehst nicht vor ihm auf einen Weg, und du betrachtest ihn nicht als dumm. Wenn er sich dir gegenüber unvernünftig verhalten sollte, dann nimmst du es hin und ehrst ihn wegen dem Recht des Islam und dem Respekt, welcher ihm zusteht.
44. Das Recht des Jüngeren (saghir) ist, dass du ihm dein Mitgefühl zeigst, in dem du ihn lehrst, ihm verzeihst, seine Fehler verbirgst, ihn gütig behandelst und ihm hilfst.
45. Das Recht des Bittenden (sa‘il) ist, dass du ihm entsprechend seines Bedürfnisses gibst.
46. Das Recht desjenigen, den du um etwas bittest, ist, dass du mit Dankbarkeit und Anerkennung von ihm akzeptierst, was er dir schenkt und entschuldigend akzeptierst, was er dir verwehrt hat.
47. Das Recht desjenigen, durch dem Allah dich erfreut, ist, dass du zunächst Allah dankst und preist und dann der Person.
48. Das Recht desjenigen, der dir Unrecht tut, ist, dass du ihm verzeihst. Wenn du aber weißt, dass deine Verzeihung (ihm gegenüber) ihm schadet, dann verteidigst du dich.
49. Das Recht der Leute deiner Überzeugung (milla) ist, ihnen Sicherheit zu gewähren, ihnen Mitgefühl zu zeigen, Güte zu den Übeltätern unter ihnen zu zeigen, sie freundlich zu behandeln, ihr Wohlergehen zu suchen, den Rechtschaffenen unter ihnen zu danken und Übel von ihnen fernzuhalten. Du solltest das für sie lieben, was du für dich selbst liebst und das für sie hassen, was du für dich selbst hasst. Die greisen Männer (unter ihnen) stehen im gleichen Rang wie dein Vater, ihre Jugendlichen wie deine Geschwister, die greisen Frauen (unter ihnen) wie deine Mutter und die Kleinen (unter ihnen) wie deine Kinder.
50. Das Recht der Menschen, die unter dem Schutz des Islam weilen (Ahl-ul-Dhimma) ist, dass du das von ihnen akzeptierst, was Allah von ihnen akzeptiert hat. Und dass du ihnen nichts Schlechtes tust, solange sie Allahs Bund nicht brechen (ihre Pflichten erfüllen).
(Nach der Version die in „Khissal“ Vol.2 S.126, zu finden ist – In „Amali Al-Saduq“ S.222 Nr.59, wird folgendes unter dem Recht der Ahl-ul-Dhimma, überliefert:)
Das Recht der Menschen, die unter dem Schutze des Islam weilen, ist, dass du von ihnen akzeptierst, was Allah von ihnen akzeptiert hat und das einhältst, was Allah der Erhabene von Schutz und Eid für sie gemacht hat.(…), und dass du sie mit dem richtest, mit dem Allah über dich gerichtet hat, in dem was zwischen dir (und ihnen) an Dienst (und Angelegenheiten) besteht. Und zwischen dir und denjenigen unter ihnen, die Unrecht tun, soll die Bewahrung des unter dem Schutz Allahs weilenden Menschen – Treue und Einhaltung des Eides Allahs und Seines Gesandten – bestehen. Denn vom Propheten (saws) wurde überliefert: „Wer einen Eid verletzt (hier: die Ahl-ul-Dhimma) dessen Feind bin ich.“
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Quelle: www.alhikmeh.com (arabisch); www.al-islam.org (englisch)