Imam Khomeini: „Erklärung zu 40 Ahadith“ – über Gheebah – üble Nachrede

Mit einer Überliefererkette, die zurückgeht auf Tiqat al-Islam wal-Muslimin Muhammad ibn Ya’qub al-Kulayni – möge Gott, der Erhabene, mit ihm, zufrieden sein – von Ali ibn Ibrahim, von seinem Vater, von al-Nawfali, von al-Sakkuni, von Abu Abdillah – Friede sei mit ihm – der sagte: „Der Gesandte Allahs – Gottes Segnungen seien mit ihm und seinen Nachkommen – sprach: „Gheebah wirkt schneller auf den Glauben des Gläubigen als (die Krankheit) aklah auf den Körper.“

Er (ع) sagte: „Der Gesandte Allahs – Gottes Segnungen seien mit ihm und seinen Nachkommen – sagte: „In einer Moschee zu sitzen und auf die Zeit des Gebetes zu warten, ist Gottesdienst, solange man keine Missetat begeht.“ Er wurde gefragt: „Oh Gesandter Allahs, welche Missetat?“ Er antwortete: „Üble Nachrede“ [1]

 

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Erklärung des Begriffs

Gheebah ist das Nomen verbi von Ghaba und auch von Ightiyab, wie die Wörterbücher deutlich machen. Al-Jawhari sagt: „Man sagt „ightabahu ightiyaban“ wenn jemand in üble Nachrede verfällt. Das Nomen ist al-Gheebah, und es bedeutet, dass man in Abwesenheit einer Person Dinge sagt und sie das bekümmert, wenn sie es erfährt. Wenn es wahr ist, wird es Gheebah genannt und wenn es falsch ist, buhtan (Verleumdung).“

Der Forscher und Hadithwissentschaftler al-Majlisi – möge Gottes Gnade mit ihm sein – stellt fest, dass es sich dabei um die wörtliche Bedeutung handelt. Doch offensichtlich hat der Verfasser von al-Sihah die fachwörtliche (istilahi) Bedeutung gegeben, nicht die wörtliche, denn dies ist nicht wörtliche Bedeutung von ghaba, ightaba und anderen verbundenen Ableitungen. Sie haben vielmehr eine allgemeinere Bedeutung. Die Lexikographen geben gelegentlich die fachwörtliche oder rechtswissentschaftlichen Bedeutungen in ihren Werken an. Nach dem Verfasser von al-Qamus  bedeutet ghaba ‚aba. Nach al-Misbah al-Munir bedeutet „Ightabahu“, „dass man die tatsächlichen Fehler eines Menschen erwähnt, was dieser verabscheuungswürdig findet.“

Aus meiner Sicht gibt keine der zuvor genannten Zitate die wörtliche Bedeutung wieder. Vielmehr haben bestimmte Bedingungen, die in jeder von ihnen enthalten sind, zu einer Vermischung mit der fachlichen Bedeutung geführt. Auf jeden Fall liegt kein großer Nutzen in der Diskussion der wörtlichen Bedeutung, denn das Hauptanliegen ist hier die Bedeutung dieses Begriffes im Hinblick auf die Shari’a und die religiöse Pflicht, und anscheinend sind einige Bedingungen in der besonderen Bedeutung mit enthalten, die über die buchstäbliche Bedeutung des Begriffes (Gheebah oder ightiyab) hinausgehen. Im weiteren Verlauf wird diese besondere Bedeutung diskutiert werden.

Al-Majlisi sagt: „Aklah ist in der Vokalisierung mit farhah vergleichbar: Es bezeichnet ein Leiden eines Körperteils, das es (diesen Körperteil) verzehrt, wie in al-Qamus und anderen Wörterbüchern erwähnt wird. Es wurde auch mit einem madd auf dem hamza gelesen, was in der Vokalisierung fa’ila entspricht, was eine Krankheit bezeichnet, die das Fleisch verzehrt; die erste Form stimmt mit dem klassischen Gebrauch mehr überein.“

Auf jeden Fall ist hier gemeint, dass auf die gleiche Weise wie diese Krankheit ein Körperorgan befallen und dieser rapide verzehrt und zerstört wird, auch Gheebah den Glauben des Menschen befällt und ihn zerstört, aber viel schneller. In dem Ausdruck ma’lam yuhdit gehört yuhdit zu der Verbform if’al und sein Personalpronomen bezieht sich auf den Jalis (d.h. den Sitzenden), der in Julus (Sitzen), das in der Überlieferung erwähnt wird, enthalten ist. Ightiyab ist hier die Akkusativform (mansub) und das Objekt des Verbs, das in den Worten des Fragenden mitenthalten ist.

Einfachere Erklärung des Charakters von Einflüsterung

Die fuqaha‘ (Rechtsgelehrten) – möge Gott mit ihnen allen zufrieden sein – haben viele Definitionen von Gheeba gegeben, deren Diskussion und genaue Prüfung hier nur aller Kürze möglich ist.

Der gesegnete Märtyrer und Forscher, der Shayh (Zayn al-Din Ali, bekannt als al-Shahid al-Tani) sagt in seinem Kashf al-ribah ‚an Ahkam al-Gheebah: „Es gibt zwei Definitionen dafür. Die erste, die unter den fuqaha‘ sehr bekannt ist lautet:

„Es ist die Erwähnung einer abwesenden Person, der etwas zugeschrieben wird, dessen Zuschreibung sie verabscheuungswürdig findet und die allgemein als schädlich angesehen wird, mit der Absicht, (ihren Ruf) zu beeinträchtigen und sie zu verunglimpfen.“

Die zweite lautet:

„Jemanden etwas mitteilen, dessen Zuschreibung von ihm als verabscheuungswürdig angesehen wird.“

Die zweite Definition ist allgemeiner als die erste, wenn Dhikr (in der ersten Definition) als mündliche Äußerung verstanden wird, wie die üblicherweise der Fall ist, denn Tanbih hat eine weiter gefasste Bedeutung und beinhaltet Sprechen, Schreiben, Erzählen und andere Formen der Kommunikation. Doch wenn Dhikr so verstanden wird, dass es über die mündliche Äußerung hinausgeht, wie es wortwörtlich bedeutet, dann werden die beiden Definitionen ähnlich. Die Überlieferungen lassen auch auf diese beiden Definitionen schließen wie diese in al-Shayh at-Tusis Amali (Majalis) aufgezeichnete verdeutlicht:

„…In dem Rat, den der Gesandte Allahs (Gottes Segen und Friede sei mit ihm und seinen Nachkommmen) Abu Dharr (möge Gott mit ihm zufrieden sein) gab, wird erzählt, dass Abu Dharr sagte: „Ich sagte: Oh Gesandter Allahs, was ist Gheebah?

Er antwortete: Es bedeutet, von Deinem Bruder das zu erwähnen, was er verabscheut.

Ich sagte: Oh Gesandter Allahs, was, wenn das, was von ihm gesagt wird, tatsächlich in ihm vorhanden sein sollte?

Er antwortete: Wisse, wenn Du das, was in ihm ist, erwähnst, dann hast Du Gheebah gegen ihn begangen, und wenn du das erwähnst, was nicht in ihm ist, dann hast du ihn verleumdet.[2]

In einer berühmten Überlieferung des Propheten (ص) wird berichtet: „Der Prophet (s.a.s) fragte seine Gefährten: „Wißt ihr, was Gheebah ist?“ Sie sagten: „Gott und sein Gesandter wissen es am besten.“ Er (ص) sagte: „Es bedeutet, über seinen Bruder das zu erwähnen, was er verabscheut.“ [3]

Diese Überlieferungen stimmen mit der ersten Definition überein, wenn wir die allgemein verstandene Bedeutung von Dhikr in Betracht ziehen und mit der zweiten, wenn eine über die verbale Äußerung hinausgehende Bedeutung in Betracht gezogen wird. Es ist offensichtlich, dass hier mit „Bruder“ ein Bruder im Glauben und kein leiblicher Bruder gemeint ist. „Ma yakrahu“ deutet auf die Erwähnung von Dingen hin, die gewöhnlich als herabsetzend angesehen werden. Was die Absicht zu verletzten und herabzusetzen anbelangt, so kann sie aus dem Zusammenhang heraus verstanden werden, auch wenn sie weder aus der von Abu Darr erzählten Überlieferung noch aus der berühmten prophetischen Überlieferung hervorgeht. Vielmehr zeigt der Beginn von Abu Darrs nachfolgender Erzählung es an, und es gab keine Notwendigkeit für eine explizite Erwähnung: „Der Prophet (ص) sagte: „Gheebah ist eine größere Sünde als Ehebruch.“ Ich sagte: „Wie das, o Gesandter Allahs?“ „Der Grund hierfür ist, dass ein Mensch Ehebruch begehen und diesen dann bei Gott bereuen kann, und Gott akzeptiert seine Reue. Doch Gheebah wird von Gott nicht vergeben bis es nicht von seinem Opfer vergeben wird.“ Dann fuhr er (s.a.s) fort: „Das Essen seines Fleisches ist eine Sünde vor Gott.“ [4]

Diese beiden Sätze offenbaren, dass die Absicht zu verletzen, enthalten ist, denn wenn jemand auf freundliche und mitfühlende Weise erwähnt wird, ist das kein Vergehen gegen ihn, die seine Vergebung erforderlich machen würde, noch geht es auf den Verzehr seines Fleisches hinaus. Der allgemeine Charakter von Gheebah wird auch aus der folgenden Erzählung Aischas verständlich: Sie sagt: „Eine Frau kam uns besuchen, und als sie wieder gehen wollte, machte ich mit meinen Händen eine Geste, um deutlich zu machen, dass sie klein war. Daraufhin sagte er – möge Gottes Frieden und Segnungen auf ihn und seine Nachkommen sein: Du hast ihr gegenüber Gheebah begangen.“ [5]

Es kann gesagt werden, dass die Bedeutung der Überlieferung bezüglich Gheebah in Übereinstimmung mit dem gebräuchlichen Verständnis, nicht auf den sprachlichen Ausdruck beschränkt ist. Vielmehr wird das Verbot hier ausgeweitet auf eine Art der nonverbalen Kommunikation.

Das heißt, die besondere Erwähnung des sprachlichen Ausdrucks beruht auf der Tatsache, dass es die allgemeinere Form ist, in der Gheebah begangen wird und nicht weil es darauf beschränkt ist. Hinzu kommt, dass viele Überlieferungen allgemein andeuten, dass die Aufdeckung von Geheimnissen der Gläubigen Haram ist. Das heißt, es ist verboten, ihre verborgenen Mängel preiszugeben und aufzudecken, gleich ob sie Körper, Moral oder Verhalten betreffen. Ungeachtet dessen, ob die Person, auf die sie sich beziehen, dazu bereit ist oder nicht und ungeachtet dessen, ob eine bösartige Absicht damit verbunden ist oder nicht. Eine umfassende Untersuchung der Überlieferungen zeigt, dass dem Verbot eine bösartige Absicht zugrunde liegt, ausgenommen wenn die Tat per se derart sein sollte, dass ihre Erwähnung und ihre Bekanntheit von der Shari’a vorgeschrieben werden; dies bezieht sich nicht auf das Verbot (hurmah) von Gheebah. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Offenlegen der Geheimnisse der Gläubigen, selbst wenn sie damit einverstanden sind, haram ist, selbst wenn keine bösartige Absicht damit verbunden sein sollte. Auf jeden Fall geht eine weitere Ausführung dieses Aspektes über den Rahmen unserer Diskussion hinaus.

Es gibt einen Konsens bezüglich des Verbots von Gheebah; es ist ein wesentlicher Punkt in der Rechtswissenschaft, dass es eine große Sünde und Todsünde ist. Die Diskussion der rechtswissentlichen Aspekte und die Ausnahmen, die sich darauf beziehen, würden weit über den Rahmen dieser Erläuterung hinausgehen. Was hier notwendig ist, ist die Information über die Sündhaftigkeit dieser Todsünde und ihre Konsequenzen sodass, so Gott will, wir darüber nachdenken und uns dieser enthalten und dass wir, wenn wir sie begehen, was Gott verhüte, unverzüglich davon ablassen und bereuen, uns selbst von ihrer Abscheu reinigen und uns nicht gestatten, in diesem Schmutz und der Heimsuchung dieser Glaubens verzehrenden tödlichen Sünde zu bleiben, wenn wir diese Welt verlassen. Diese tödliche Sünde hat eine hässliche, entartete Form in der spirituellen Welt, die hinter den Schleiern dieser materiellen Welt verborgen ist. Über das Schlechte hinaus, ist es eine Schande angesichts der erhabenen Gesellschaft und in Anwesenheit der Gesandten, Propheten und Erzengel.

Ihre spirituelle Form entspricht dem, was Gott, der Gesegnete und der Erhabene, in Seinem edlen Buch verdeutlicht hat und implizit und explizit in den edlen Überlieferungen betont wurde. Allah, der Glorreiche und Erhabene, sagt: „…Und belauert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicherlich würdet ihr es verabscheuen…“ (Sure 49, Vers 12)

Wir vernachlässigen die Tatsache, dass unsere Taten in der anderen Welt zu uns als Dinge mit ihrem Charakter entsprechenden Formen zurückkehren. Wir wissen nicht, dass diese Tat (d.h.) Gheebah die Form von Aas essen hat. Sie wird in der Hölle in dieser andersweltlichen Form (malakuti) zu ihrem Täter zurückkehren, denn er hat wie ein wilder Hund die Ehre anderer Menschen in Fetzen gerissen und ihr Fleisch verschlungen.

In einer Überlieferung wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, mögen Gottes Friede und Segnungen mit ihm und seinen Nachkommen sein – einmal einen Mann wegen Ehebruch steinigen ließ. Eine der anwesenden Personen bemerkte gegenüber seinen Gefährten:

„Diesem wurde ein Ende bereitet, wo er stand wie ein Hund.“ Danach kam der Prophet (ص) in Begleitung der beiden Männer an einem Kadaver vorbei, und der Prophet (ص) sagte zu ihnen: „Nun nehmt einen Bissen davon, ihr zwei.“

Sie sagten: „Oh Gesandter Allahs, sollen wir einen Bissen von einem Kadaver nehmen?!“

Der Prophet (ص) antwortete: „Den, den ihr von eurem Bruder genommen habt, war verfaulter als dieses hier.“ [6]

Ja, der edle Prophet (ص) erkannte mit dem Licht seiner mächtigen Einsicht die größere Fäule ihrer Tat, die größer war als die eines verwesten Kadavers, und ihre abscheulichere und abstoßendere Form. Es wird in einer anderen Überlieferung erwähnt, dass derjenige, der Gheebah macht, am Tag der Auferstehung sein eigenes Fleisch verschlingen wird. In einer Überlieferung aus al-Wasa’il, zitiert aus den Majalis von al-Saduq, Gott sei mit ihm zufrieden, wird von Amir al-Mu’minin (ع) berichtet, dass er in seinem Rat an Nawf al-Bakali folgendes sagte:

„Enthalte dich von Gheebah, denn es ist die Nahrung der Hunde des Höllenfeuers.“ Dann fügte er hinzu: „Oh Nawf, Unrecht hat derjenige, der behauptet, von legitimer Abstammung zu sein und der dennoch das Fleisch der Menschen durch üble Nachrede verschlingt.“ [7]

Es gibt kein Widerspruch zwischen diesen edlen Überlieferungen, und alle diese Dinge sind möglich. Es ist möglich, dass derjenige, der üble Nachrede begeht, das Fleisch von Kadavern oder sein eigenes Fleisch verschlingen wird, dass er die Gestalt eines aasfressenden Hundes haben und gleichzeitig ein Kadaver sein wird, der von den Höllenhunden verschlungen wird. Dort sind die Formen den dort wirksamen Dimensionen unterworfen, und ein Geschöpf kann mehrere äußerliche Formen haben.

Al-Saduq erzählt in ‚Iqab al-‚A’mal mit seiner Überliefererkette vom Gesandten Allahs (ص), dass er in einem Ausspruch sagte: „Jemand, der auf dem Weg von Gheebah gegenüber seinem Bruder und der Verbreitung dessen Mängel geht, dessen erster Schritt wird in die Hölle führen, und Gott wird alle seine Mängel vor allen Geschöpfen preisgeben.“ [8]

Derart ist der Zustand am Tag der Auferstehung und in der Hölle, und auf diese Weise wird Gott, der Erhabene, ihn unter den Geschöpfen und in der Anwesenheit der Bewohner der himmlischen Reiche entehren. In al-Wasa’il wird mit einer Überliefererkette, die bis zu al-Imam al-Sadiq (ع) zurückgeht, berichtet, das der Prophet (ص) sagte:

„Wer üble Nachrede gegen einen Muslim begeht, verdirbt sein Fasten und bricht sein Wudu‘ und wird am Tage der Auferstehung kommen mit einem Mund, der verfaulter stinkt als ein Kadaver, und es wird jene, die mit ihm in dieser Situation (mawqif) sind, verdrießen. Wenn er stirbt, bevor er bereut hat, ist sein Tod wie der Tod desjenigen, der stirbt und die Dinge, die Gott der Erhabene und der Glorreiche verboten hat, als erlaubt ansieht.“ [9]

Das ist sein Zustand vor seinem Eintritt in die Hölle; er ist vor den Leuten seiner Stufe entehrt und wird zu den Kuffar gezählt, denn der Mustahill (derjenige der das, was haram ist, als halal ansieht) ist ein Kafir. Derjenige, der übel nachredet (Mujtab) ist in der Tat wie er nach dieser edlen Überlieferung.

Eine andere Überlieferung wurde vom Gesandten Allahs (ص) hinsichtlich des Zustandes eines solchen Menschen in Barzakh erzählt.

Anas ibn Malik sagte: „Der Gesandte Allahs (ص) sagte: „In der Nacht meiner Himmelreise (Mi’raj) kam ich an Leuten vorbei, die ihre Gesichter mit ihren Fingernägel zerkratzten. Ich sagte: „Oh Gabriel, wer sind diese Leute?“ Er antwortete: „Das sind diejenigen, die Gheebah gegenüber den Menschen getan haben und ihren Leumund verunglimpft haben.“ [10]

Dies zeigt, dass derjenige, der üble Nachrede begeht, Schande und Unehre in Barzakh erleiden und vor den Menschen auf seiner Stufe gedemütigt wird. Er wird in Schande und Unehre in der Hölle sein. Einige Stufen von Gheebah werden ihm auch in dieser Welt Verruf bringen, wie in der folgenden edlen Überlieferung von al-Kafi zum Ausdruck kommt:

Ishaq ibn Ammar berichtet aus der Quelle von al-Imam al-Sadiq (ع), dass der Gesandte Allahs (ص) sagte: „Oh ihr, die ihr den Islam mit euren Zungen angenommen habt, doch der nicht in ihre Herzen eingedrungen ist! Verunglimpft nicht die Muslime und seid nicht hinter ihrer Mängel her! Wahrlich, Gott wird nach den Mängel desjenigen her sein, der nach ihren Mängel her ist, und jemand, hinter dessen Mängel Gott her ist, wird sogar in seinem eigenen Haus erniedrigt werden!“ [11]

Gott, der Gesegnete und Erhabene ist Ghayur (d.h. bedacht auf Seine Ehre) und das zur Schau stellen der Geheimnisse und Mängel des Gläubigen ist gleichbedeutend mit einer Verletzung seiner Ehre. Wenn ein Mensch in seiner Schamlosigkeit alle Grenzen überschreitet und göttliche Heiligkeiten verletzt, dann stellt Gott, der Ehrenvolle, dessen Geheimnisse, die Er zuvor aus seiner bedeckenden Gnade heraus bedeckt hatte, zur Schau. Ein solcher Mensch wird dann in dieser Welt vor den Menschen und in jener Welt vor den Engeln, den Propheten und den Awliya, Friede sei mit ihnen, entehrt. In einer edlen Überlieferung von al-Kafi, deren Überliefererkette zurückgeht auf al-Imam al-Baqir (ع) ist geschrieben, dass al-Imam al-Baqir (ع) sagte: „Während seiner himmlischen Reise sagte der Prophet (ص) zu Gott: „Mein Herr, was ist der Status eines Gläubigen vor dir?“ Er antwortete: „Oh Muhammad, wer einen Freund von mir beleidigt, hat gegen mich offen Krieg erklärt, und Ich bin der schnellste von allen beim zu Hilfe eilen Meiner Freunde.“ [12]

Es gibt viele Überlieferungen in dieser Hinsicht. In einer Überlieferung, deren Isnad zurückgeht auf al-Imam al-Sadiq (ع), berichtet al-Shayh al-Saduq, dass der Imam gesagt hat:

„Wer Gheebah gegen eine solche Person begeht (d.h. gegen jemanden, der seine Mängel bedeckt und sich äußerlich richtig verhält, obwohl er in seinen eigenen Augen ein Sünder sein sollte) wird die Wilayah von Allah, dem Erhabenen, verlassen und die Wilayah von Satan betreten.“ [13]

Es ist offensichtlich, dass jemand, der die Wilayah von Gott verlässt, in die Wilayah Satans eintreten und nicht mit Glauben und Rettung charakterisiert werden wird. Wie in der Überlieferung von Ishaq ibn ‚Ammar erwähnt, ist der Islam des Verunglimpfers hauptsächlich verbaler Natur und hat nicht sein Herz erfasst. Es ist auch offensichtlich, dass jemand, der an Gott, den Tag des Gerichts, die Begegnung mit der Gestalt seiner Taten und die Realität der Sünden glaubt, nicht eine solche Todsünde begehen wird, die in den offenbaren und verborgenen Welten Unehre bringt, im Leben dieser Welt, im Barzakh und im Jenseits zur üblen Heimsuchung der Hölle führt und ihn aus der Wilayah Gottes ausschließt und ihn in die Wilayah Satans eintreten lässt. Wenn wir eine solche Hauptsünde begehen, dann müssen wir wissen, dass sie aus einer unreinen Quelle entsteht und dass die Realität unseres Glaubens nichts in unsere Herzen eingegangen ist. Sollte der Glauben in das Herz eintreten, werden die Dinge eine Veränderung durchlaufen und ihre Wirkungen werden alle verborgenen und manifesten, äußerlichen und innerlichen Bereiche des Seins durchdringen.

Deshalb müssen wir die Krankheiten des Herzens und des inneren Selbst heilen. Die Überlieferungen offenbaren, dass auf die gleiche Weise wie die Schwäche des Glaubens und mangelnde Aufrichtigkeit in dieser Hinsicht Sünden in der Moral und dem Verhalten führt, diese Sünden ihrerseits zu weiterer Verschlimmerung oder sogar zur Zerstörung des Glaubens führen. Dies stimmt überein mit rationalen Beweisen, wie an geeigneter Stelle gezeigt wurde.

Diese Sünde ist schwer und von größeren üblen Folgen als andere Sünden. Es liegt daran, dass zur Verletzung des Rechtes Gottes (haqq Allah) die Rechte der Menschen (haqq al-nas) verletzt werden, und Gott vergibt dem Verunglimpfer nicht, bis nicht das Opfer von ihm gut gestimmt wurde. Dieses Thema ist erwähnt in dem edlen Hadith durch verschiedene Überlieferketten.

Wenn, was Gott verhüte, jemand diese Welt verlässt und die Rechte anderer in seinem Nacken hat, wird seine Aufgabe schwer sein. Was die Rechte Gottes anbelangt, so hat man es dabei mit dem Edelsten und Gnadenreichsten zu tun, dessen heiliges Wesen frei ist von Hass, Feindschaft, Rachsucht und dem Drang, den Durst nach Rache zu stillen. Doch wenn man es mit den Geschöpfen zu tun hat, ist es sehr wohl möglich, dass man es mit jemandem mit solchen Eigenschaften zu tun bekommt, der nicht einfach vergibt oder überhaupt nicht versöhnt werden wird.

Deshalb ist es nötig für den Menschen, sich selbst gegenüber achtsam zu sein und diesen Angelegenheiten die entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken, denn die damit verbundene Gefahr ist sehr groß. Die Überlieferungen bezüglich der schweren Natur von Gheebah sind zahlreich, und wir sollen uns auf einige von ihnen beschränken.

In einer Predigt sprach der Prophet (ص) über Wucher und das damit verbundene große Übel. Dann sagte er: „…Und wahrlich, abscheulicher als Wucherei ist (das Verletzen der) Ehre eines Muslims.“ [14]

Der Prophet (ص) sagte: „Kein Feuer vernichtet trockenes Holz schneller als Gheebah die Tugenden eines Anbeters vernichtet.“ [15]

Der Prophet (ص) sagte: „Ein Mensch muss am Tag der Auferstehung vor dem Glorreichen und Erhabenen Herrn stehen, und ihm wird sein Buch gegeben werden. Wenn er seine guten Taten nicht darin sieht, wird er sagen: „Mein Gott, das ist nicht mein Buch, denn ich sehe nicht meine Tugenden darin.“ Ihm wird gesagt werden: „Wahrlich, weder irrt Dein Herr noch vergisst er. Deine Taten sind nicht da, wegen deiner üblen Nachrede gegen die Leute.“ Dann wird ein anderer Mensch gebracht und ihm sein Buch gegeben werden. Er wird darin viele Taten des Gehorsams sehen und wird sagen: „Mein Gott, das ist nicht mein Buch, denn ich habe diese Taten des Gehorsams nicht vollbracht.“ Ihm wird gesagt werden: „Jener hat gegen dich Gheebah gemacht und so wurden seine guten Taten dir zuerkannt.“ [16]

Der Prophet (ص) sagte: „Eine niedrige Stufe von Kufr ist es, wenn ein Mensch etwas von seinem Glaubensbruder hört und es in seinem Gedächtnis bewahrt mit der Absicht, ihn zu erniedrigen. Solche Menschen sollen keinen Anteil (im Jenseits) haben.“ [17]

Die hier zitierten Überlieferungen beziehen sich insbesondere auf unser gegenwärtiges Thema. Doch im Falle, dass der Verunglimpfer darüber hinaus auch anderer Sünden und Missetaten schuldig ist, wie z.B. Beleidigung, Demütigung, Verachtung und Erniedrigung eines Gläubigen, der Offenbarung und Zählung seiner Vergehen und seiner Verleumdung, von denen jedes einzelne ein unabhängige Ursache für die Zerstörung ist – so sind in dieser Hinsicht die Überlieferungen, die all dieses verurteilen, überwältigend. Wir verzichten der Kürze willen darauf, sie zu zitieren.

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[1] Al-Kulayni, al-Kafi, II, Kitab al-Iman wa al-Kufr, bab al-ghayba wa al-buht, hadith Nr. 1
[2] Al-Hurr al-‚Amili. Wasa’il al-Shi’a, VIII, hadith Nr. 16312.
[3] Al-Fayd al-Kashani, al-Mahajjat al-bayda‘, V, 265.
[4] Wasa’il al-Shi’a, VIII, hadith Nr. 16312.
[5] Al-Naraqi, Jami‘ al-sa’adat, II, 294.
[6] Al-Mahajjat al-bayda‘, V, 253.
[7] Wasa’il al-Shi’a, VIII, hadith Nr. 16319
[8] Al-Shayh al-Saduq, ‚Iqab al-‚a’mal, 340.
[9] Wasa’il al-Shi’a, VIII, hadith Nr. 16316
[10] Al-Mahajjat al-bayda‘, V, 251.
[11] Al-Kafi, II, kitab al-iman wa al-kufr, bab man talaba ‚atarat al-mu’minin, hadith Nr. 2.
[12] Ebd., bab man ada al-Muslimin, hadith N. 8.
[13] Al-Majlisi, Bihar al-anwar, XXV, bab al-Gheebah, hadith Nr. 12, von al-Saduq al-‚Amali.
[14] Al-Mahajjat al-bayda‘, V, 253.
[15] Ebd., 264.
[16] Jami‘ al-‚ahbar, 171, mit einigen Unterschieden in der Begrifflichkeit.
[17] Eine ähnliche Überlieferung gibt es in al-Kafi, II, kitab al-‚iman wa al-kufr, bab man talaba ‚atarat al-mu’minin.

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übersetzt von Ammar Rahimi
Quelle: http://www.al-islam.org/fortyhadith/

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