Die fünf Rechtsschulen

Durch die Rechtsschulen (Madhahib) finden viele Menschen ihren Weg zum Quran und zum heiligen Propheten Muhammad (ص). Offensichtlich entstanden die Rechtsschulen nach dem Tod des Propheten (ص). Tatsächlich aber nahmen sie unter der Kalifatszeit der Umayyaden nie eine Gestalt an. Der gemeinsame Ausdruck „as-Sunnah wal-Jamma’ah“, verbreitete sich im dritten Jahrhundert islamischer Zeitrechnung. Im Jahre 250 n.H. (nach der Hijra) wurden die vier sunnitischen Rechtsschulen popularisiert und durch die abbasidischen Kalifen unterstützt. Die shiitische Rechtsschule verbreitete sich dagegen sofort nachdem Tode Imam Alis (ع). Der heilige Prophet Muhammad (ص) und die auserwählten Imame der shiitischen Rechtsschule waren von Allah abgeschirmt von jeder Sünde, religiösen Fehler oder Vergesslichkeit.

Die heutigen fünf Rechtsschulen heißen:

–          jaafaritische Rechtsschule, die 23% ausmacht

–          hanafitische Rechtsschule, die 31 ausmacht

–          malikitische Rechtsschule, die 25% ausmacht

–          shafiitische Rechtsschule, die 16% ausmacht

–          hanbalitische Rechtsschule, die 4% ausmacht

Der restliche prozentuale Anteil wird von Minderheiten wie die Zaiditen und Ismailiten gebildet. [1]

[1] Die Statistiken sind aus dem angegliederten Bericht entnommen:  Al-Madhhab – Schools of Thought, vol. 17 no. 4 (December 1998), p. 5

Jaafari

Die jaafaritische Rechtsschule wurde von Imam Jaafar as-Sadiq (ع), der von 83 n.H. bis 148 n.H. lebte, gegründet. Er wurde in Medina geboren und starb auch dort. Imam Jaafar as-Sadiq (ع) ist der sechste Imam der Shiiten (von insgesamt zwölf Imamen). Obwohl Fiqh (islamische Rechtswissenschaft) vom heiligen Propheten (ص) und von seinen Nachfolgern (den Imamen) entwickelt wurde, konnte man den Massen nicht die islamische Rechtswissenschaft, die von den Shiiten gelehrt wurde, präsentieren. Vor allem weil die Ahl-ul-Bayt unter den jeweiligen Herrschern, sehr viel Leid ertragen musste und politisch in einer wirklich misslichen Lage war über Jahrhunderte hinweg.

Die Imame weigerten sich die Rechtmäßigkeit der umayyadischen und abbasidischen Kalifen und ihrer Regierung anzuerkennen. Die Imame und ihre Anhängerschaft wurden offen schikaniert und verfolgt von den Kalifen. Einst wurde die umayyadische Regierung geschwächt, sodass Imam Jaafar as-Sadiq (ع) endlich eine gute Möglichkeit bekam, um die Traditionen des Propheten und seiner Familie zu verbreiten. In dieser Zeit besuchten viertausend Gelehrte darunter Quran-Kommentatoren, Historiker und Philosophen seine Klassen in der heiligen Stadt Medina.

Deshalb konnte er die authentischen Lehren des Qurans und des Propheten Muhammad (ص) überliefern und sie kristallisieren, was wir als „al-Fiqh al-Jaafari“ (die jaafaritische Rechtswissenschaft) kennen. Seine Lehren bestanden aus 400 Usul (Grundlagen/Fundamente), die seine Studenten aufschrieben. Imam Jaafar as-Sadiqs Lehren umfassten Hadithe, islamische Philosophie, Theologie, Quran-Kommentare (Tafsir), Literatur und Ethik.

Nach einem Zeitraum, kategorisierten drei bedeutende Gelehrten 400 Usul in vier Büchern, die die Hauptquellen bezüglich der Hadithe für die Shiiten darstellen: „Al-Kafi“ von Muhammad ibn Ya’qub Kulayni, „Man La Yahduruh al-Faqih“ von Shaikh Abu Ja’fer Muhammad ibn Ali ibn al-Husain ibn Babawayh al-Qummi al-Saduq (Shaikh al-Saduq), „Al-Tahdib“ und „Al-Istibar“ von Muhammad ibn Muhammad ibn al-Hasan al-Tusi (Shaikh al-Tusi). Diese drei großen Gelehrten sind bekannt als die „Drei Muhammads“, weil ihr Erstname Muhammad lautet.

Obwohl die vier Bücher die Hauptquellen der Hadithe sind für die Shiiten, behaupten ihre Autoren nicht, dass ihre Bücher „Sahih“ seien. Trotzdem taten sie ihr bestes um die authentischen Überlieferungen zu übermitteln. Hadithe werden von der jaafaritischen Rechtsschule nur dann akzeptiert wenn sie nicht im Widerspruch zum heiligen Quran stehen. Der heilige Quran ist die einzig sichere Quelle der Rechtleitung.

Hanafi

Die hanafitische Rechtsschule wurde durch Imam al-Numan ibn Thabit (Abu Hanifa), der zwischen 80 n.H. bis 150 n.H. lebte, gegründet. Abu Hanifas Vater war kein Araber. Er wuchs in Kufa auf und starb in Baghdad. Die Rechtsschule setzte sich erst während des abbasidischen Reichs durch. Ein Student (Abu Yusuf al-Qadi) von Abu Hanifa wurde oberster Richter und verbreitete diesen Madhhab (Rechtsschule), während des Kalifats von al-Mahdi, al-Hadi und al-Rashid. Niemand war dem abbasidischen Kalifen Harun ar-Rashid so nah wie Abu Yusuf al-Qadi. Während der Amtszeit von al-Mansur wurde Abu Hanifas Rechtsschule besonders stark unterstützt. Dadurch sollte ein Gegengewicht zur wachsenden Popularität von Imam Jaafar as-Sadiq (ع) geschaffen werden. Imam Abu Hanifa studierte zwei Jahre lang [2] unter der Leitung von Imam Jaafar as-Sadiq (ع) und sagte über ihn: „Ich habe noch nie jemanden gesehen, der soviel Wissen besitzt, wie Jaafar ibn Muhammad und er ist wahrlich der Kenntnisreichste in diesem Staat. [3]

 

[2] Min Amali al-Imam al-Sadiq, Kalili, 4:157

[3] Tadhkirat al-Hiffadh, 1:166; Asna al-Matalib, p. 55

Maliki

Die malikitische Rechtsschule wurde durch Imam Malik ibn Anas al-Asbahi, der von 93 n.H. bis 179 n.H. lebte, gegründet. Er wurde in Medina geboren. Sein Ruf verbreitete sich über den ganzen Hijaz aufgrund seiner Auseinandersetzung mit Imam Abu Hanifa. Während Abu Hanifa der Führer der Schule der Meinung (rai) war, war Imam Malik Führer der Schule der Überlieferungen (hadith). Die meisten Regierungen unterstützten Abu Hanifa. Imam Malik bekam sein Wissen durch Imam Jaafar as-Sadiq, aber danach war sein Leben durch Widersprüche gekennzeichnet. Anfangs wurde er unterdrückt: Die Regierung schleifte ihn durch die Straße und ließ ihn auspeitschen. 148 n.H. wendete sich sein Schicksal wieder. Er gewann seine Popularität und Dominanz wieder und die Abbasiden versuchten ihn als einer der berühmtesten Gelehrten der Nation darzustellen, der gerichtliche Verfügungen und Urteile abgeben konnte. Der abbasidische Kalif al-Mansur bat ihn „al-Muwatta“ aufzuschreiben. Sein Fiqh-Buch enthielt die Prinzipien der malikitischen Rechtsschule. Außerdem wurde während der Hajj-Saison von den offiziellen Ansagern der Regierung ausgerufen, dass nur Imam Malik das Recht hat Fatwas (religiöses Rechtsgutachten) zu erlassen. Harun ar-Rashid sagte, dass kein Buch auf dieser Erde authentischer sei, mit Ausnahme des heiligen Qurans, als das Buch von Imam Malik. Ibn Hazm al-Andalusi berichtet, dass zwei Rechtsschulen durch die Regierung und den Sultan verbreitet wurden: 1. Die Rechtsschule von Abu Hanifa durch Abu Yusuf al-Qadi, der nur Urteile auf der Basis der hanafitischen Rechtsschule abgab. 2. Die malikitische Rechtsschule, durch einen Studenten (Yahya ibn Yahya) von Imam Malik, der respektiert wurde und in den Palästen der Kalifen residierte. Kein Urteil wurde in Andalusien ohne Rücksprache mit Yahya ibn Yahya erlassen.

Schafi’i

Die shafiitische Rechtsschule wurde durch Imam Muhammad ibn Idris al-Shafi’i, der von 150 n.H. bis 198 n.H lebte, gegründet. Imam Shafii wurde im Hijaz geboren und seine Rechtsschule entstand in Ägypten. Zur Zeiten der fatimidischen Dynastie, waren die Ägypter Anhänger der Ahl-ul-Bayt. Die Lehren der Ahl-ul-Bayt wurden in der Al-Azhar Universität gelehrt. Dann kam Salah al-Din al-Ayyubi (Saladin) und führte einen großflächigen Kampf gegen die Rechtsschule der Ahl-ul-Bayt. Ihre Lehren wurden an der Al-Azhar verboten und die anderen Rechtsschulen, einschließlich der von Imam Shafii, wurden wiederbelebt. Imam Shafii wurde 198 n.H. in Ägypten getötet.

Hanbali

Die hanbalitische Rechtsschule wurde von Imam Ahmad ibn Hanbal, der von 164 n.H. bis 241 n.H. lebte, gegründet. Er wurde in Baghdad geboren und erlangte nur in Najd (einer Region auf der arabischen Halbinsel) Beliebtheit, Dank den Ideen von Muhammad ibn ‚Abd al-Wahhab, den Begründer der Wahabiten/Salafiten. Die hanbalitische Rechtsschule breitete sich vor allem durch die Lehren von Ahmad ibn ‚Abd al-Halim al-Dimishqi ibn Taymiyyah (661 n.H. – 728 n.H.) und seinem Schüler Ibn al-Qayyim al-Jawziyya aus.

Ein kleiner Blick in die Geschichte, zeigt uns, dass der Hauptfaktor für die Verbreitung dieser Rechtsschulen, die verschiedenen Regierungen waren. Die Regierungsmithilfe nahm physische und finanzielle Formen an: Errichtung von Schulen, Gesponserte Bücher über Fiqh, Förderung der offiziellen Rechtsschule und Gewährung von Freiheit für die Gründer und Gelehrten der anerkannten Rechtsschule. Diese Entwicklung trifft auf jede Religion weltweit zu. Man kann diese Entwicklung im Islam z.B. mit der Ernennung der anglikanischen Kirche durch, König Henry VIII zur offiziellen Staatsreligion vergleichen. Damals wurden schlagartig 55 Millionen Menschen zur Anhängerschaft der anglikanischen Kirche gezählt.

Die Geschichte beweist, dass die Anhänger der Ahl-ul-Bayt, sehr viel Leid ertragen mussten durch Verfolgungen, Tyrannei und Diskriminierungen. Verantwortlich dafür waren die umayyadischen und abbasidischen Kalifen. Trotz der Unterdrückung der Shiiten, erreichte die jafaritische Rechtsschule ihren Höhepunkt während des Kalifats von al-Mamun. Der shiitische Einfluss wurde so groß, dass al-Mamuns Mitarbeiter mit der jaafaritischen Rechtsschule symphatisierten. Al-Mamun war gezwungen freundlich mit den Nachfolgern Imam Alis (ع) umzugehen. Es ging sogar soweit, dass er Imam Ali ibn Musa ar-Rida (ع), den achten Imam der Shiiten, zu seinem Nachfolger ernennen wollte – eine Position die Imam ar-Rida (ع) ablehnte.

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übersetzt von Hessam K.
Quelle: http://al-islam.org/shiism/
Anmerkung: Der Artikel weicht vom Original leicht ab.

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