Über die Trennung von Religion und Politik
– Seyyed Radjab Husseini-Nassab
Folgende gedankliche Perspektive ist von dem iranischen Wissenschaftler S.R. Husseini-Nassab. Da sie aufschlussreich ist und zudem so manchen Denkanstoß sein kann, möchten wir auf sie eingehen. Wenngleich auch nur zusammengefasst: Und zwar ist das Thema „Religion und Politik“, dem sich der Autor und Wissenschaftler, der mehrere Jahre auch in der westlichen Welt zubrachte, widmete. Er betont in einem Artikel, der in der Presse erschien, folgendes:
Das Motto „Trennung von Religion und Politik“ ist nicht neu. Und schon gar nicht in der westlichen Welt. Dass er sich nun damit befasse, sei darauf zurückzuführen, dass dieses Thema erneut und forciert in den westlichen Massenmedien erörtert werde. Und da sie den Schlüssel für den Erfolg der zivilisierten westlichen Welt weitgehend in der Trennung der Religion von der Politik und im Säkularismus verstehen, sah sich der Autor des Artikels – der, wie gesagt, lange Jahre in Europa und Amerika lebte und sich über die dortigen Tatsachen und Entwicklungen ein Bild machen konnte – veranlasst, seine Ansichten dazu kundzutun. Und zwar aufgrund sachlicher und eingehender Studien als auch seiner zahlreichen Erfahrungen. Angesichts der mannigfaltigen Theorien zu diesem Thema als auch der unterschiedlichen Plus- und Schwachpunkte, die im Zusammenhang mit ihnen vorgebracht werden, befasst sich der Autor zunächst mit den wesentlichen Sichtarten, die diesbezüglich aktuell sind. Dazu gehört die Vorstellung, der nach Religion bzw. der Glaube an Gott, Würdigung und Heiligung Gottes und derlei von Politik und Staatsordnung fernzuhalten sind. Zweitens der Gedanke von einer Konfrontation mit dem Religionsgesetz und deren Erscheinungen und Auswirkungen. Mit anderen Worten, einer Art Bekämpfung des Religionsgesetzes. Drittens das Bestreben, diejenigen, die ihrer Religion und dem Worte Gottes fest verbunden sind, also bewusst religionsorientierte Personen, nicht mit politischen und staatlichen Aufgaben und Ämtern zu betrauen. die Religion bzw. die göttlichen Weisungen in der Gesetzsprechung nicht gefragt sind und dass darauf geachtet wird, dass religiöse Verantwortungen und Verpflichtungen in den Sektor Religion und Religiosität fallen, Aufgaben, Entscheidungen und Verantwortungen aber, die Politik, Staat bzw. Landesführung betreffen und so fort, allein Regierung und Staat bzw. Politikern und Staatsbeamten vorbehalten sein müssen.
Soweit zu den verschiedenen Gedanken und Punkten, die im Zusammenhang mit der These von einer Trennung der Religion von der Politik relevant sind. Der Autor des Artikels wendet sich nun jenem Gedanken zu, demnach „Gottorientiertheit oder Gottverbundenheit“ außerhalb der Politik anberaumt sein sollte und erinnert in diesem Zusammenhang zunächst daran, dass wesentlicher, grundlegender Faktor für Religiosität und die Beachtung der göttlichen Weisungen im aufrichtigen Glauben an Gott beruht. In der Gewissheit, dass Gott existiert, dass Er absoluter Herr, Schöpfer und Regent des Seins ist und Seine Weisungen, Sein Wort, beste Rechtleitung für die Menschheit sind. Und dass es zum Wohle des Menschen selber ist, sich an die göttlichen Gebote und Empfehlungen zu halten. Demgegenüber aber meint so mancher, der für die besagte Trennungs-These plädiert, dass dadurch, dass die westliche Welt den echten, praktizierten Glauben an Gott, der deutlichster und wesentlicher Ausdruck für Religiosität ist, at acta legte und sich von religiösen Weisungen und Verpflichtungen löste, zu ihrer hohen zivilisatorischen Entwicklung fand. Allerdings, durch das, auf was nachfolgend hingewiesen wird, wird klar, dass die eben Genannten über so manches entweder nicht im Bilde sind oder aber – trotz besseren Wissens – die Dinge so darstellen und publizieren, dass Gesellschaften, in denen der Glaube an Gott noch seinen festen Platz hat, zu zivilisatorischen Entwicklungen und Fortschritten nicht imstande sind.
Um in die Angelegenheit ein wenig Licht zu bringen und unter anderem aufzuzeigen, dass Gott auch in der so genannten westlichen Welt, die sich ihrer Fortschritte so gerne rühmt, durchaus eine Rolle spielte und keinesfalls abgewertet wurde. Ein kleines Beispiel hierfür ist folgende offizielle, wenn auch alte staatliche Erklärung, die die Rechte und Freiheiten der Bürger Frankreichs betraf und für rechtsgültig befunden wurde: Und zwar ist es die „Declaration of the Humam-Rights – 1789“, in deren Schlusswort – sich an Gott erinnernd – betont wird: „…., auf dieser Grundlage erkennt die „Nationale Versammlung“ – sich in der Gegenwart Gottes und Seinen Blick auf sich gerichtet wissend – die Menschenrechte und Zivilrechte offiziell an und bekundet sie.“
Ähnlich folgendes, das ebenfalls Hinweis darauf ist, dass Gott nicht ausgeschlossen wurde. Und zwar heißt es im deutschen Grundgesetz, das ja Staat und Politik Deutschlands zugrunde liegt: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Mit anderen Worten, auch in diesem Grundgesetz ist von der Verantwortung der Nation vor Gott und den Menschen die Rede, woraufhin auf die verschiedenen gesetzlichen Punkte, die die Freiheiten, bürgerlichen Grundgesetze, soziale Gerechtigkeit und die Garantie der Würde des Menschen betreffen, eingegangen wird. Im ersten Paragraphen der kanadischen Verfassung von 1982, wird die Überragendheit und Allerhabenheit Gottes betont. Wir zitieren wörtlich: „Whereas Canada is founded upon principles that recognize the supremacy of God and the rule of law, the Canadian Charter of Rights and Freedoms guarantees the rights of freedom.“ Fußend auf dem offiziell anerkannten Prinzip von der Allerhabenheit und Überragendheit Gottes und der Autorität des Gesetzes garantiert die Verfassung Kanadas die gegebenen Rechte und Freiheiten.
Und auch die Vereinigten Staaten von Amerika, die ebenfalls zur so genannten entwickelten westlichen Welt gehören, auch in ihrem Grundgesetz – aus dem Jahre 1861 – heißt es: „We, the people of the confederate states, each state acting in its sovereing and independent character, in order, to from a permanent federal government, stablish justice, insure domestic tranquillity, and secure the belessings of liberty to ourselves and our posterity – invoking the favor and guidance of Almighty God – to ordain und establish this constitution for the Confederate States of America.“ Mit anderen Worten: Wir, die Bürger der verbündeten Staaten, deren jedweder Staat gemäß seines Rechtes auf Selbstverwaltung vorgeht, erstellen – die huldreiche Unterstützung und Rechtleitung Gottes erhoffend – im Sinne einer stabilen Bundesregierung, die für Gerechtigkeit, Ruhe und Ordnung in den einzelnen Gebieten sorgt und die Freiheit unserer und der nachfolgenden Generationen garantiert, diese Verfassung für die verbündeten Staaten von Amerika.“
Auch dies also: ein offizielles, staatliches Dokument und Grundgesetz aus der westlichen Welt. Und zwar eines jener Länder, die hinsichtlich Wissenschaft, Wirtschaft, Industrie und Technologie als ganz besonders fortschrittlich gelten. Auch es zeigt, dass die Behauptungen einiger so genannter Intellektueller, die glauben machen wollen, dass der Westen aufgrund dessen zu seinen Errungenschaften und Entwicklungen gelangte, weil er Religion bzw. Gottorientierung aus Politik und Staatsführung verdrängte, gelinde gesagt, auf sehr schwachen Füßen steht.
In der jüngeren Geschichte der islamischen Länder wie Iran war das Aufkommen kolonialistischer Elemente bzw. von Personen, die die Kolonialmächte einsetzten – wie beispielsweise Reza-Khan Pahlawi, keine Seltenheit. Diese den mächtigen Kolonialherren hörige Handlanger begannen – um sich ihre Despotie und Macht in ihren Ländern erhalten zu können – mit ihrem Kampf gegen die Religion. Gegen den Islam, der stets, seinem Wesen gemäß, Tyrannen und tyrannischen Gewaltmächten die Stirn bot. Sie, besagte Westhörige oder aber vor dem Westen buckelnde Diktatoren islamischer Gesellschaften zogen gegen das Religionsgesetz, das ja nichts anderes ist als das Wort Gottes, zu Felde, beraubten die Anhänger der Religion ihrer Freiheit und hinderten sie an der Ausübung religiöser Zeremonien und Aufgaben. Und auch sie rechtfertigten – eben aufgrund besagter Hörigkeit von ihren ausländischen Herren und sich als Aufgeklärte gebend – ihr törichtes Vorgehen mit dem Argument, dass die Industriestaaten deswegen so erfolgreich und stark werden konnten, weil sie Religion und Religiosität at acta gelegt hätten… So müsse man eben vorgehen, um fortschrittlich zu sein und so weiter…
Und nun ein kurzer Blick auf die offizielle Situation von Religion und Religionsfreiheit in westlichen Räumen. Hierzu ist zunächst einmal zu sagen, dass laut der Grundgesetze bzw. Verfassungen der entwickelten Länder die Würde der Religionen zu wahren ist. So heißt es beispielsweise im 15. Artikel des Schweizer Grundgesetzes: „The freedom of religion and philosophy is guaranteed. All persons have the right to choose their religion or philosophical convictions freely, and to profess them alone or in community with others. All persons have the right to join or to belong to a religious community, and to follow religious teachings.“ Demnach also sind Religionsfreiheit und die Freiheit philosophischer Lehren in der Schweiz garantiert. Das heißt, alle haben das Recht auf die freie Wahl ihrer Religion oder aber philosophischen Lehre, der sie als einzelne oder aber in der Gemeinschaft mit anderen entsprechen können. Alle sind berechtigt, sich einer beliebigen Religionsgemeinschaft anzuschließen oder anzugehören und deren Lehren zu befolgen.
Ähnliches ist in der Verfassung Spaniens zu lesen. Dort, wo es bezüglich der Grundrechte und Grundfreiheiten heißt: „Freedom of ideology, religion and cult of individuals und communities is guaranteed without any limitation in their demonstrations, other than that which necessary for the maintenance of public order protected by law.” Mit anderen Worten, auch im spanischen Grundgesetz wird die Freiheit der Ideologie, Religion und Denkrichtung des Einzelnen wie der Gemeinschaft garantiert, und zwar ohne jedwede Einschränkung der Äußerung und Ausübung, es sei denn in dem Maße, dass Öffentliche Ordnung und Gesetz gewahrt bleiben.
Die italienische Verfassung bestimmt ähnliches, auch im Zusammenhang mit religiösen Institutionen bzw. Organisationen, und im französischen Grundgesetz heißt es: „No one may be disturbed on account of his opinions, even religious ones, as long as the manifestation of such opinions does not interfere with the established law and order“ – Niemand darf wegen seiner Anschauung oder religiösen Überzeugung unter Druck gesetzt werden, soweit deren Bestimmungen nicht gegen Gesetz und Ordnung verstoßen.
Auch die eben zitierten Beispiele zeigen, dass die fortgeschrittenen Länder des Westens – trotz der Reden so genannter Aufgeklärter – der Religion bzw. dem Glauben an Gott nicht Ade gesagt haben. Und: Dass sie, zumindest laut ihrem Grundgesetz, Religionsfreiheit gewährleisten. Ganz abgesehen davon, dass die Bürger einen Teil der zu leistenden Steuer in das Säckel ihrer religiösen Institution fließen lassen können. Darüber hinaus ist es gesetzlicherseits auch nichtstaatlichen TV-Sendern, trotz ihrer Freiheiten, nicht gestattet, eine religiöse Lehre bzw. deren Anhänger zu verunglimpfen. Tun sie es dennoch, können sie juristisch dafür belangt werden. Im deutschen Strafrecht beispielsweise heißt es dementsprechend, dass niemand dieser freien Sender berechtigt ist, eine nationale, ethnische oder religiöse Gruppe zu behelligen, gegen sie zu hetzen oder tätlich gegen sie vorzugehen. Wer es dennoch tut, wird strafrechtlich belangt. Wenn man diese offiziellen Bestimmungen liest und hört, wundert man sich, dass einige Schein-Intellektuelle – und zwar nicht nur in der westlichen Welt – meinen, dass es gegen die Meinungsfreiheit und sogar gegen die Menschenrechte verstoße, wenn man sie ihrer derben und verletzenden Schmähungen der Religion, sogar der eigenen gegenüber, gerichtlich belangt. Dass man – ihrer Meinung nach – sehr wohl die Freiheit haben müsse, andere ihrer religiösen Verbundenheit bzw. Überzeugung wegen ächten und drangsalieren zu können oder aber deren Geheiligtes zu verspotten. Sie scheinen zu vergessen, dass Freiheit ja nicht bedeutet, gegen die Freiheit anderer zu verstoßen. Und dass das Verspotten und Verlachen dessen, was anderen – deren Gewissen und Glauben nach – heilig ist, nicht nur in der islamischen Welt, sondern sogar in der liberal-demokratischen des Westens untersagt ist.
Wenngleich im Zusammenhang mit den in Europa lebenden Muslimen der Sachverhalt ein wenig anders liegt, was allein schon das Hijabverbot (Kopftuchverbot) vielerorts dort beweist. Und ebenfalls dürfte ja wohl offenkundig sein, dass davon, dass es in den westlichen Ländern keine religiösen Ambitionen mehr gibt bzw. Gott ausgeschaltet wurde, wohl kaum die Rede sein kann. Wer es dennoch behauptet, meistenteils deswegen, um die These von der Progressivität einer Trennung von Religion und Politik zu rechtfertigen, ist auf dem Holzweg. Sehen wir uns doch einmal im Westen um. Überall Kirchen, religiöse Veranstaltungen, Gottesdienste, Messen, Glockengeläut, in den Schulen das Kreuz an den Wänden und so fort. Ganz abgesehen davon, dass die Religion auch dort von der politischen Bühne nicht gewichen ist. So haben wir in Deutschland beispielsweise die große Partei CDU, ebenfalls im südlichen Raum, die CSU, die beide – zumindest doch dem Namen nach – im christlichen Gedanken fußen.
Darüber hinaus aber gibt es eine recht große Zahl westlicher Politiker, die durchaus religionsorientiert sind, wie sie selber betonen. Vergessen wir nicht, dass Tony Blair, kurz vor seiner militärischen Aktion gegen Irak, den Papst aufsuchte. Und ebenfalls George W. Bush. Auch er suchte den Papst auf. Ganz abgesehen von dem konservativen Flügel in den USA und anderswo, der seine christliche Basis betont. Andererseits aber der Vatikan selber: Hörten wir doch gerade eben erst, dass der neu gewählte Papst den Weg, den die westliche Welt eingeschlagen hat, nicht gutheißt, und dass er Spaniens kürzliche Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen deutlich rügte. Also auch die Religion bzw. die religiöse Institution wie der Vatikan melden sich, in Sachen Politik, wenigstens ab und an, zu Wort. Ob sie allerdings gehört und befolgt werden, steht auf einem anderen Blatt Papier. Mit anderen Worten, die Parole, Trennung von Religion und Politik, wird in der westlichen Welt – grundgesetzlich gesehen – nicht bestätigt. Dies beweisen christliche Parteien, religiös ausgerichtete Politiker und vieles andere mehr. Dennoch aber ist diese Parole, und das ist eine unbestreitbare Tatsache, im Zusammenhang mit der islamischen Welt akut und aktuell. Ganz besonders seit der Gründung der Islamischen Republik Iran. Denn diese fußt, als Republik, im Islam. So bestimmt es das Grundgesetz dieses Landes. Und zwar ein Grundgesetz, dem die absolute Mehrheit der iranischen Bevölkerung zustimmte. Und das dem so ist und der Islam das erste Wort im Lande haben soll, gefällt so manchen nicht. Hiesigen Westhörigen ebenso wenig wie den Großmächten. Darum, weil das Wort Gottes so einigem, was die imperialistische bzw. neokolonialistische Welt möchte und seit langem bereits programmiert, im Wege steht. Und darum wird in die Welt hinausposaunt, dass ein Gottesstaat, und dieser Begriff ist keineswegs freundlich gemeint und schon gar nicht im Zusammenhang mit der Islamischen Republik, dekadent ist, rückständig, verbohrt, verdummt und was sonst noch alles. Und man deswegen, vor allen Dingen aber in Iran, tunlichst Religion und Politik trennen sollte. Nur dann könne sich Iran entwickeln, fortschrittlich sein und vielleicht sogar zu einem Partner des Westens werden.
Die Religion bzw. Kirche von der Politik zu trennen, ist allerdings ein Gedanke, der im finsteren abendländischen Mittelalter fußt. Und darum kam er auf, weil ein Großteil des damaligen Klerus mit wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auf Kriegsfuß stand. Welcher Wirbel entstand doch beispielsweise allein schon wegen der galileischen Erkenntnis. Galilei und Kopernikus hatten es arg schwer, und nicht nur sie. Wie schnell kam man in den Kirchenbann oder endete man, seiner wissenschaftlichen Theorien und weltanschaulichen Gedanken wegen auf der Folterbank bzw. dem Scheiterhaufen. Dass dieser Trennungsgedanke daher aufkam, ist verständlich. Und er wurde nach dem Dreißigjährigen Krieg in Europa gefördert. Durch die verschiedenen Denkrichtungen, die im Zuge der Aufklärungszeit aufkamen, wie Humanismus, Rationalismus, Existenzialismus, Materialismus, Sozialismus, Nationalsozialismus, Liberalismus. Und sie alle, alle diese Ismen, beinhalten – mehr oder weniger – den säkularistischen oder aber laizistischen Gedanken. Dieser aber ist in einer islamisch-orientierten Gesellschaft absurd. Darum allein schon, weil das Wort Gottes alle Bereiche des menschlichen Lebens betrifft, nicht nur den geistig-geistlichen. Also auch das materiellen, gesellschaftlichen und politischen. Legislative, Exekutive und Judikative eines islamischen Staates – also eines Landes, das nicht nur dem Namen nach islamisch ist – haben das Wort Gottes zu beachten.
Zudem: Tatsache ist, dass es einer Trennung von zwischen Religion und Politik nicht bedarf, um Entwicklung und Fortschritt erreichen zu können. Im Gegenteil: Als das Abendland noch in bitterer Unwissenheit zubrachte, gab es in der islamischen Welt bereits eine großartige Kultur und wissenschaftliche Blüte. Denn der Islam war und ist es, der zu Wissen, Wissenschaft und Fortschritt aufruft, des Menschen Wohlergehen in dieser und auch jener Welt wünscht, und zudem, was inzwischen wohl aller Welt offenkundig geworden sein dürfte: Die Islamische Republik Iran – eben aufgrund ihrer Beachtung des Gotteswortes, nämlich nach Wissen und Fortschritt zu streben, erstaunliche wissenschaftliche und technologische Fortschritte machte. Krieg, Boykotts, Sabotagen – all das, was man in dem letzten Vierteljahrhundert Iran in den Weg legte, um ihn an Fortschritt und Entwicklung zu hindern – führte nachgewiesen dazu, dass sich Iran auf die eigenen Füße stellte und selbst begann, zu forschen und zu produzieren. Und zwar – in vielerlei Hinsicht – so erfolgreich, dass es die Welt in Erstaunen versetzte und die hegemonialen USA und so manchen anderen Staat veranlasst, Iran seine wissenschaftlichen Forschungen und Ergebnisse zu verwehren. Mit aller Macht, auf Teufel komm heraus und entgegen dem Internationalen Recht und Gesetz.
Mit anderen Worten: die These, Trennung zwischen Religion und Politik fördere den Fortschritt, ist gelinde gesagt Humbug. Ganz zu schweigen aber davon, dass sie zu verheerenden Folgen führt. Denn, wenngleich die Verfassungen der westlichen Welt die Religion und Religionsfreiheit geschützt wissen wollen, ist es doch heute leider so, dass – trotz christlicher Parteien und Politiker – das Vorgehen so mancher Staaten alles andere als christlich ist. Denken wir doch allein an das, was in dem berüchtigten „Guantanamo“ oder in dem katastrophalen “ Ghraib“ geschieht. Soll das etwa christlich sein? Ist es das, was Jesus predigte? Und dies und tausenderlei ähnliches geschieht und wird gefördert und gerechtfertigt von Politikern wie Bush und Gleichgesinnten, die zudem ihr Christlich-Sein noch betonen.
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Quelle: http://www.irib.ir/worldservice/germanRADIO/