Was sagen der Prophet (ص) und seine Ahl-ul-Bayt (ع) zum Hijab?
Der Prophet (ص) hat gesagt: „Wenn ein Mädchen die Pubertät erreicht, soll sie ihren Körper verhüllen, bis auf ihre Hände und ihr Gesicht.“
Imam Reza (ع) wurde gefragt: „Darf man die Haare der Schwester, der eigenen Frau sehen?“ Der Imam antwortete: „Nein! Es ist dir nicht erlaubt, es sei denn, sie ist bereits so alt, dass sie keine Kinder mehr bekommen kann. Die Schwester der eigenen Ehefrau ist genauso zu behandeln wie jede andere Frau, mit der du in keiner Beziehung stehst nach dem göttlichen Gesetz.“ (Wasail vol. 3, p. 25.)
Imam Reza (ع) wurde gefragt, ob ein sieben jähriger Junge bereits die täglichen Pflichtgebete aufsagen muss und er antwortete: „Er ist nicht dazu verpflichtet, aber man sollte ihn dazu ermuntern. Es ist auch nicht nötig, dass eine Frau seine Haare vor ihm bedeckt, solange er noch nicht die Pubertät erreicht hat.“ (Wasail vol. 3, p. 29.)
Imam Jafar as-Sadiq (ع) sagte: „Wenn jemand von euch eine Frau heiraten möchte, dann ist es besser für euch sie vorher zu sehen, aber nur wenn euer Blick, der Blick der Heiratsbewerber ist (Anm.: … aber nur, wenn ihr Heiratsbewerber seid).“ (Wafi vol.12, p. 58; Wasail vol. 3, p.11; Kafi vol. 5, p. 365)
Imam Reza (ع) wurde gefragt, welchen Sinn der Hijab hätte und er sagte: „Die Haare einer Frau führen zur sexueller Erregung. Dadurch fühlt sich der Mann ihr gegenüber hingezogen und diese Entwicklung kann zu Verdorbenheit (zwischen Mann und Frau) führen. Der Mann wird zum Verbotenem (haram) verleitet.“ (Ilul ash-Sharaih, vol. 2, p. 287, Section 364)
Imam Jafar as-Sadiq (ع) wurde gefragt, was zu tun sei, wenn eine Frau auf einer Reise stirbt und kein Mahram-Mann in ihrer Gegend ist, um die Todeswaschung vorzunehmen. Der Imam antwortete: „Diese Männer sollen nur ihr Gesicht und ihre Hände waschen. Das reicht aus. Es ist nicht notwendig ihren gesamten Körper zu waschen. Daher darf ein Mann auch das Gesicht und die Hände einer lebenden Frau sehen.“ (Wasa’il, vol.17, p.135.)
Zainab (die Tochter von Imam Ali) hielt in Yazids Palast folgende Rede: „Ist das Gerechtigkeit, oh Sohn desjenigen, dessen Eltern Sklaven waren und später von meinem Großvater (Prophet Muhammad) befreit wurden? Wie kannst du es erlauben, dass deine Frauen und Sklavinnen sich hinter einem Vorhang befinden dürfen an einem anständigen Platz und wir, die Töchter des Propheten als Gefangene festgehalten werden? Wie kannst du es erlauben, dass man uns von hier nach da transportiert und uns unsere Bedeckungen und Kleider von uns nimmt und unsere Gesichter nackt und entblößt zeigt? (Luhuf Sayyid ibn Tawus, p. 106 und Nafas al-Mahmum, p. 444)
Über diese Überlieferung sollte man nachdenken. Zainab beschwert sich nicht etwa über die Hitze, den langen Fußmarsch durch die Wüste, den Hunger und Durst aller Gefangenen, sondern über ihren Hijab, der ihr und den anderen Frauen weggenommen wurde. Sie mussten unverschleiert durch die Straßen, Dörfer und Städte marschieren. Ihre Haare und ihr Gesicht waren für alle Menschen sichtbar. Fremde Männer konnten sich an ihrer Schönheit erfreuen, obwohl der Quran den Frauen eindeutig befiehlt ihre Schönheit zu bedecken. Zainab beschwert sich über die Freizügigkeit, mit der sie den Massen präsentiert wurden!
Umm Khultum (eine weitere Tochter von Imam Ali) stand ohne Hijab vor der Stadt Sham (Damaskus) in Syrien und sagte: „Wenn ihr uns nach Sham führen wollt, lasst uns den Eingang nehmen, wo wenige Menschen uns sehen können, damit nur wenig Nicht-Mahrams uns sehen. Nimmt die Köpfe der Märtyrer und platziert sie vor uns, sodass die Menschen darauf schauen und von uns abgelenkt werden. Uns bereitet es Kummer und Schmerzen, wenn Nicht-Mahrams uns in diesem Zustand sehen.“ (Nafas al-Mahmum, p 429)
Die folgende Überlieferung findet man in Al-Kafi, Wasail und vielen anderen verlässlichen Hadith-Werken. Jabir berichtet, dass er mit dem Propheten (ص) zum Haus Fatimas (ع) ging. Der Prophet hatte gesagt, dass man um Erlaubnis bitten soll, wenn man ein fremdes Haus betreten möchte, auch wenn es das Haus der eigenen Mutter ist. Die einzige Ausnahme ist das Haus der eigenen Frau. „Als er vor dem Haus stand, betrat er es nicht, sondern rief ‚assalam alaykum ya ahl al-bayt‘. Sie erwiderte von drinnen und der Prophet fragte: „Erlaubst du uns einzutreten?“ Sie sagte: „Ja, tritt herein.“ Der Prophet fragte: „Soll die Person in meiner Begleitung auch eintreten?“ Sie sagte: „Nein. Warte bis ich meinen Kopf verdeckt habe.“ Dann sagte sie: „Tretet herein.“ Erneut stellte der Prophet dieselbe Frage und Fatima antwortete: „Ja.“ Jabir erzählt, dass er beim eintritt sah, wie blass Fatimas Gesicht war. „Ich wurde traurig, als ich bemerkte, dass es an mangelndem Essen lag.“ (Kafi, vol. 5 p. 528 und Wasa’il, vol. 3, p. 28.)
Ibn Abbas berichtet: „Als Fatima az-Zahra (die Tochter des Propheten) vor Kummer und Verletzungen schwach geworden war, sagte sie zu Asma: ‚Tragt meinen Körper nicht so, dass meine Figur oder Körperform sichtbar wird.’ Asma bint Umais fertigte einen Sarg aus Dattelbaum für sie an. Das war der erste Sarg, der im Islam benutzt wurde. Als Fatima az-Zahra ihren Sarg sah, hatte sie ein Lächeln auf dem Gesicht. Das war ihr erstes Lächeln nach dem Tode ihres Vaters und danach sah sie niemand mehr so glücklich. Als sie starb, wurde sie ihn den Sarg gelegt und in der Nacht begraben, sodass niemand davon erfuhr.“ (Wasail ash-Shia, vol. 2, p. 876)
Fudhail ibn Yasar kam einmal zu Imam Jafar as-Sadiq (ع) und fragte ihn: „Gehört der Bereich vom Ellbogen bis zum Handgelenk einer Frau zu der Schönheit einer Frau (welches verdeckt werden muss, vor einem nicht Mahram)? Da Allah im Quran darauf hinweist, dass die Frauen ihre Schönheit bedecken sollen.“ Imam Sadiq (ع) antwortete: „Ja. Diese Körperstellen gehören zu der Schönheit einer Frau und alles was unterhalb des Kopftuchs (Haare und Halsbereich) ist bis zu ihren Armreifen und aufwärts davon, muss bedeckt werden.“ (Usul al-Kafi, vol. 5 p. 521)
Imam Jafar as-Sadiq (ع) sagte, dass es einer Muslima nicht gestattet ist, nur ein Kopftuch zu tragen oder ein Hemd und den Rest ihres Körpers offen zu lassen (unverhüllt zu lassen). (Wasail ash-Shia, vol. 3, p. 28)
Imam Jafar as-Sadiq (ع) wurde von einem Mann gefragt, welche Körperstellen einer fremden (nicht Mahram) Frau er ansehen darf. Der Imam antwortete: „Ihr Gesicht, ihre zwei Handflächen und ihre Fußsohlen.“ (Usul al-Kafi, vol. 5, p. 521)
Eines Tages kam Asma (die Tochter von Abu Bakr) in das Haus des Propheten (ص). Sie trug ein durchsichtiges Gewand, sodass man ihren Körper darunter sah. Als der Prophet kam, schaute er sofort weg und sagte ihr: „Oh Asma! Wenn eine Frau das Alter der Reife erreicht, ist es für sie nicht angemessen, dass man ihren Körper sieht, mit Ausnahme dieser und dieser Körperstelle (Er zeigte mit seinen Händen auf ihre Hände und ihr Gesicht). (Sunan Abu Dawud, vol. 4, p. 62)
Der Prophet (ص) sagte einmal zu Hawla, die Frau von Atarah: „Oh Hawla! Zeig niemanden anderen außer deinem Ehemann, deine Schönheit! Oh Hawla! Es ist einer Frau nicht gestattet, fremden Männern (nicht Mahram) ihre Arme und Füße zu zeigen. Wenn du dich weiterhin so zeigst, wird Allah dich verfluchen und du wirst das Opfer Seines Zorns und sogar die Engel Allahs werden dich verfluchen und am Tage des Gerichts erwartet dich eine schreckliche Strafe.“ (Mustadarak al-Wasail, vol. 2, p. 529 für alte Ausgabe. Siehe vol. 14, p. 242 für neue Ausgabe)
Der Prophet (ص) sagte weiterhin zu Hawla: „Oh Hawla! Wer von euch Frauen an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf keinem Mann, außer euren Ehemann, gestatten eure Schönheit zu sehen. Ihr dürft eure Kopfhaare und eure Arme nicht zeigen. Jede Frau die diese Körperstellen fremden Männern zeigt, hat zweifellos ihren Glauben verdorben und hat Allah traurig gemacht.“ (Mustadarak al-Wasail, vol. 2, p. 529 für alte Ausgabe. Siehe vol. 14, p. 242 für neue Ausgabe)
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übersetzt von Hessam K.
Quelle: www.al-mubin.org