Arten des Fastens

Der Islam hat das Fasten für alle Männer und Frauen, die das Alter des Bulugh erreicht haben, obligatorisch gemacht. Die Philosophie des Fastens ist, dass der Mensch seine niederen Instinkte beseitigt und sie beherrscht. Es stärkt die Willenskraft, indem der Mensch von Dingen fernbleibt, die das Fasten ungültig machen. Somit hilft es auch dem Menschen, Dingen fernzubleiben, die Haraam für ihn sind und ihn in Sünde verfallen lassen.

Weiterhin rücken so die Muslime zusammen, denn wenn wir im Ramadan fasten und am Abend das Fasten brechen, so wissen wir, dass auch die anderen muslimischen Geschwister genau dasselbe um diese Uhrzeit tun. Es weckt ein Gefühl der Brüderlichkeit.

Wenn wir fasten und den Hunger und Durst spüren, erfahren wir am eigenen Leibe, wie diejenigen sich fühlen, die sich keine Mahlzeiten leisten können. Wir beginnen darüber nachzusinnen, die wir ihre Lage vielleicht verändern könnten und vergessen sie nicht. Leider ist es oft so, dass wir zur Zeit des Fastenbrechens jene Menschen wieder vergessen, weil wir unseren Hunger durch reichliches Essen stillen. Deshalb empfahl der Prophet (ص), dass wir nur soviel essen sollen, dass gerade unser Hunger gestillt wird und nicht mehr.

Obligatorisches (wajib) Fasten:

  1. Das Fasten während des Monats Ramadan
  2. Qaza (Nachhol-) Fasten für den Monat Ramadan
  3. Fasten, dass aufgrund von Kaffara (Sühne) obligatorisch wird
  4. Qaza Fasten des älteren Sohnes für den Verstorbenen
  5. Das Fasten, welches aufgrund von Nazar, Qasam (Schwur) oder Ahad (Gelübde) wajib wird
  6. Wenn absichtlich nicht gefastet oder das Fasten gebrochen wird

Empfohlenes (sunnat) Fasten:

  1. An allen Tagen im Rajab und Shaban, oder soviel wie möglich in diesen Monaten, selbst wenn nur an einem einzigen Tag gefastet wird
  2. Am 13., 14. und 15. jeden Mondmonats
  3. Vom 4. bis zum 9. Shawal
  4. Am 25. und 29. Zilqaad
  5. Am ersten und letzen Donnerstag jeden Monats UND dem ersten Mittwoch nach dem 10. jeden Monats
  6. Vom ersten bis zum neunten Zilhajj
  7. Am 18. Zilhajj – Eid al-Ghadeer
  8. Am 24. Zilhajj – Eid al-Mubahila
  9. Am ersten, dritten und siebten Muharram
  10. Am 17. Rabiul Awwal – Geburtstag des heiligen Propheten (ص)
  11. Am 15. Jamadiul Awwal
  12. Am 27. Rajab – der Bekanntmachung des Propheten (ص) als Prophet Allahs (swt) (Bitha’at)

Das Fasten ist an jedem Tage im Jahr Mustahab, außer an folgenden Tagen:

Tage an dem das Fasten verboten (haraam) ist:

  1. Am Eid-ul-Fitr
  2. Am Eid-ul-Hajj
  3. Das Fasten während einer Krankheit

Tage an dem das Fasten unerwünscht (makruh) ist:

Es ist Makruh am 10. Muharram zu fasten.

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übersetzt von S. Yamin Naqvi
Quelle: http://www.playandlearn.org/reader.asp?Type=Ramadhan&fn=108
*Übersetzung weicht vom Original ab

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