Referenzen aus dem Heiligen Quran
Al-Baqara
01. Wahrlich As-Safa und Al-Marwah gehören zu den Kultstätten Allahs; und wer zu dem Hause pilgert oder die Umrah vollzieht, für den ist es kein Vergehen, wenn er zwischen beiden hin- und herschreitet. Und wenn einer freiwillig Gutes tut, so ist Allah Erkenntllich, Allwissend. (2:158)
02. Sie fragen dich nach den Neumonden. Sprich: „Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und den Hajj.“ Und es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr Häuser von der Rückseite betretet. Frömmigkeit ist vielmehr, (Allah) zu fürchten. So geht in die Häuser durch ihre Türen hinein und fürchtet Allah. Vielleicht werdet ihr erfolgreich sein. (2:189)
03. Und vollendet den Hajj und die Umrah für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht euche Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die Umrah mit dem Hajj vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hajj fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisst, dass Allah streng ist im Strafen. (2:196)
04. Für den Hajj sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zum Hajj entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Hajj. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid! (2:197)
05. Es ist kein Vergehen von euch, wenn ihr nach der Gunst eures Herrn (durch Handelsgewinn) strebt. Und wenn ihr von Arafat herbeieilt, dann gedenkt Allah bei Almash’arul-haram. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr wahrlich vordem unter jenen waret, die irregingen. (2:198)
06. Dann eilt dorthin weiter, von wo die Menschen weitereilen, und bittet Allah um Vergebung. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (2:199)
07. Und wenn ihr eure heiligen Riten beendet habt, dann gedenkt Allahs, so wie ihr eurer Väter zu gedenken pflegt oder vielmehr mit noch stärkerem Gedenken. Denn unter den Menschen sind welche, die sagen: „Unser Herr, gib uns (Gutes) in dieser Welt.“ Doch haben sie nicht im Jenseits Anteil (am Gutem).
Al-e-Imran
08. In ihm sind deutliche Zeichen – die Stätte Abrahams. Und wer es betritt, ist sicher. Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann. Wer aber ungläubig ist – wahrlich, Allah ist nicht auf die Welten angewiesen. (3:97)
Al-Maeda
09. O ihr, die ihr glaubt, erfüllt die Verträge. Erlaubt ist euch jede Art des Viehs, mit Ausnahme dessen, was euch (in der Schrift) bekanntgegeben wird; nicht, dass ihr die Jagd als erlaubt ansehen dürft, während ihr pilgert; wahrlich, Allah richtet, wie Er will. (5:1)
10. O ihr, die ihr glaubt! Entweihet weder die Glaubensausübung zur Verherrlichung Allahs, noch den heiligen Monat,noch die Opfertiere, noch die geweihten Opfertiere, noch die nach dem heiligen Hause Ziehenden, die da Gunst und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. Wenn ihr den Weihezustand beendet habt, dürft ihr jagen. Und lasst euch nicht durch den Hass, den ihr gegen Leute hegt, weil sie euch von der heiligen Moschee abgehalten haben, zu Übergriffen verleiten. Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah, denn Allah ist streng im Strafen. (5:2)
11. O ihr, die ihr glaubt! Allah will euch gewiss Prüfungen aussetzen mit dem Wild, das eure Hände und eure Speere erreichen können, so dass Allah die auszeichnen möge, die ihn im geheimen fürchten. Wer sich darum noch nach diesem vergeht, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (5:94)
12. O ihr, die ihr glaubt! Tötet kein Wild, während ihr pilgert. Und (wenn) einer von euch ein Tier vorsätzlich tötet, so ist die Ersatzleistung (dafür) ein gleiches Maß vom Vieh, wie das, was er getötet (hat), nach dem Spruch von zwei Redlichen unter euch, und das soll dann als Opfertier zu der K’abah gebracht werden; oder die Sühne sei die Speisung von Armen oder dementsprechendes Fasten, damit er die bösen Folgen seiner Tat koste. Allah vergibt das Vergangene; den aber, der es wieder tut, wird Allah der Vergeltung aussetzen. Und Allah ist Allmächtig und Herr der Vergeltung. (5:95)
13. Der Fang aus dem Meer und sein Genuss sind euch – als Versorgung für euch und für die Reisenden – erlaubt, doch verwehrt ist (euch) das Wild des Landes, solange ihr pilgert. Und fürchtet Allah, vor Dem ihr versammelt werdet. (5:96)
14. Allah hat die K’abah, das unverletzliche Haus, zu einer Gebetsstätte für die Menschen gemacht, ebenso den heiligen Monat und die Opfertiere und die Tiere mit dem Halsschmuck. Dies, damit ihr wisst, dass Allah weiß, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und dass Allah alle Dinge weiß. (5:97)
Al-Hajj
15. Diejenigen aber, die ungläubig sind und vom Weg Allahs abhalten und der heiligen Moschee – die wir zum Wohl aller Menschen bestimmt haben, gleichviel ob sie dort angesiedelt oder Wüstenbewohner sind -, und diejenigen, die hier durch Ruchlosigkeit irgendeinen krummen Weg suchen: Wir werden sie schmerzliche Strafe kosten lassen. (22:25)
16. Und als Wir für Abraham die Stätte des Hauses bestimmten (sprachen Wir): „Setze Mir nichts zur Seite und halte mein Haus rein für die (es) Umkreisenden, Betenden und Sich-Niederwertenden. (22:26)
17. Und rufe die Menschen zur Pilgerfahrt auf. Sie werden zu Fuß und auf jedem mageren Kamel aus allen fernen Gegenden zu dir kommen, (22:27)
18. auf dass sie allerlei Vorteile wahrnehmen und während einer bestimmten Anzahl von Tagen des Namens Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. Darum esst davon und speist den Notleidenden, den Bedürftigen. (22:28)
19. Dann sollen sie ihre persönliche Reinigung vollziehen und ihre Gelübde erfüllen und um das Altehrwürdige Haus wandeln.“ (22:29)
20. Somit wird es für den, der die Gebote Allahs ehrt, gut vor seinem Herrn sein. Erlaubt ist euch alles Vieh mit Ausnahme dessen, was euch angesagt worden ist. Meidet darum den Greuel der Götzen und meidet das Wort der Lüge. (22:30)
21. Seid lauter gegen Allah, ohne dass ihr Ihm etwas zur Seite stellt. Und wer Allah etwas zur Seite stellt, ist (so), als fiele er vom Himmel und die Vögel erhaschten ihn oder der Wind verwehte ihn an einen fernen Ort. (22:31)
22. Somit rührt das wahrlich von der Gottesfürchtigkeit der Herzen her, wenn eienr die Gebote Allahs ehrt. (22:32)
23. Die (Opfertiere) bringen euch Nutzen für eine bestimmte Frist, dann aber ist ihr (Opfer-)Platz bei dem Altehrwürdigen Haus. (22:33)
24. Und jedem Volk gaben Wir eine Anleitung zur Opferung, auf dass sie des Namens Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. So ist euer Gott ein Einziger Gott; darum ergebt euch Ihm. Und die frohe Botschaft gib den Demütigen, (22.34)
25. deren Herzen mit Furcht erfüllt sind, wenn Allah erwähnt wird, und die geduldig ertragen, was sie trifft, und die das Gebet verrichten und von dem spenden, was Wir ihnen gegeben haben. (22:35)
26. Und für den Opferbrauch Allahs haben Wir für euch die großen Kamele bestimmt. An ihnen habt ihr viel Gutes. So sprecht den Namen Allahs über sie aus, wenn sie gereiht dastehen. Und wenn ihre Seiten (auf dem Boden) leigen, so esst davon und speist den Genügsamen und den Bittenden. So haben Wir sie euch dienstbar gemacht, auf dass ihr dankbar sein möget. (22:36)
27. Ihr Fleisch erreicht Allah nicht, noch tut es ihr Blut, sondern eure Ehrfurcht ist es, die Ihn erreicht. In der Weise hat Er sie für euch dienstbar gemacht, auf dass ihr Allah für Seine Rechtleitung preist. Und gib denen frohe Botschaft, die Gutes tun. (22:37)
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von Um Hussain